Gewalt hat für die betroffenen Frauen nicht nur weitreichende gesundheitliche und soziale Folgen, sondern wirkt sich auch auf ihre Erwerbssituation aus. Sie laufen Gefahr, sich zu verschulden oder in Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen zu geraten. Neben den persönlichen Auswirkungen verursacht Gewalt gegen Frauen aber auch hohe ökonomische Kosten für die Gesellschaft.
Frauenhäuser und Fachberatungsstellen fordern daher seit langem fundierte Berechnungen zu den gesellschaftlichen Folgekosten, um zu verdeutlichen, dass Gewalt gegen Frauen ein gesellschaftliches Problem ist, das gemeinsam bekämpft werden muss.
In verschiedenen Studien werden diverse staatliche Kostenfaktoren einbezogen, dazu zählen Ausgaben für Polizeieinsätze und Ermittlungsverfahren, Gerichtsverhandlungen, Prozesskostenhilfe, Strafvollzug, Bewährungshilfe, medizinische Behandlung, Therapie für die Opfer, Frauenhäuser und Fachberatungsstellen, Täterprogramme, Unterstützung der mitbetroffenen Kinder und Jugendlichen.
Neben den direkten Kosten von Gewalt gegen Frauen sind auch die indirekten Kosten zu berücksichtigen. Diese schlagen sich im Verlust von Arbeitseinkommen und produktiver Arbeitszeit und damit in Einschränkungen der gesamtgesellschaftlichen Produktivität nieder.
Die erste deutschlandweite Erhebung der Kosten häuslicher Gewalt von Prof. Dr. Sylvia Sacco zeigt, wie groß die finanziellen Auswirkungen von häuslicher Gewalt auf Individuen, Staat und Gesellschaft sind. Die Studie kommt auf Gesamtkosten von mindestens 3,8 Milliarden Euro pro Jahr. Pro Person im erwerbsfähigen Alter ergeben sich Kosten von 74 Euro pro Jahr. Sacco, Sylvia: Häusliche Gewalt Kostenstudie für Deutschland, Gewalt gegen Frauen in (ehemaligen) Partnerschaften, 2017.
Das European Institute for Gender Equality (EIGE) hat 2021 ebenfalls eine Studie veröffentlicht, mit der die jährlichen (Folge-)Kosten häuslicher Gewalt für verschiedene europäische Länder beziffert werden. Für Deutschland ergeben sich laut EIGE-Studie jährliche Kosten in Höhe von rund 68 Milliarden € für geschlechtsspezifische bzw. 32,5 Milliarden € für Partnerschaftsgewalt.