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Der Verein

Organisations- und Arbeitsstruktur

Satzung

Die Satzung (Stand: 9. März 2022) von Frauenhauskoordinierung e.V. können Sie hier einsehen (PDF).

Mitglieder

Mitglieder von Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) sind:

Darüber hinaus gehören FHK weitere Träger von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen als Einzelmitglieder an. Zu den Mitgliedern zählen auch Fördermitglieder, die unsere Arbeit unterstützen.

In den Wohlfahrtsverbänden und bei den Einzelmitgliedern sind über 280 Frauenhäuser und mehr als 285 Fachberatungsstellen organisiert. Zusammen vertritt FHK damit einen Großteil des bundesdeutschen Hilfe- und Unterstützungssystems.


Mitglied werden

Antragsformular und Beitragsordnung

Mitglieder erhalten folgende Vergünstigungen:

  • ermäßigte Teilnahmegebühren bei Fachtagungen
  • ermäßigter bzw. kostenloser Bezug von Veröffentlichungen des Vereins
  • Aufnahme in den Verteiler für Informationen und Veröffentlichungen

Sie können den Verein auch durch eine Fördermitgliedschaft unterstützen.


Vorstand

Katrin Frank
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband

Sina Küster
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.


Arbeitsgremien von FHK

Arbeitsgruppen und Fachausschüsse

Arbeitsgruppen (AG) und Fachausschüsse  vertiefen die fachliche Arbeit von Frauenhauskoordinierung. Sie widmen sich sowohl aktuellen als auch längerfristigen Themen, z.B. mit dem Fachausschuss Gewaltschutz und Flucht , der AG Finanzierung oder der AG Frühe Hilfen. Teilnehmende sind je nach Themengebiet Expert*innen aus Fach- und Wohlfahrtsverbänden, Vertreter*innen aus Ministerien oder kommunalem Spitzenverbänden sowie aus der Praxis.


Mitgliedschaften und Kooperation

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