Das Hilfesystem ist chronisch unterfinanziert. Digitale Gewalt reicht bis ins Frauenhaus hinein. Jedoch haben Frauenhäuser und Fachberatungsstellen aktuell zu wenig Kapazitäten, um
Mit der Unterzeichnung der Istanbul-Konvention hat sich Deutschland verpflichtet, gegen alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt vorzugehen und somit auch die Verhütung und Bekämpfung digitaler Gewalt umzusetzen. Diese fällt unter die Art. 33 (psychische Gewalt), Art. 34 (Stalking) und Art. 40 (sexuelle Belästigung).
FHK fordert Bund und Länder daher auf, eine bedarfsgerechte Finanzierung der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen für die Beratung zu digitaler Gewalt sowie Fortbildungen zu digitaler Gewalt bei Polizei und Justiz sicher zu stellen!
Die Forderungen stehen am Ende der Seite zum Download zur Verfügung.
I. Eine auskömmliche Finanzierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen
II. Grundlagenwissen zu digitaler Gewalt bei Polizei und Justiz für eine effektivere Strafverfolgung
III. Forschung und Öffentlichkeitsarbeit zu digitaler Gewalt
IV. Bundesweite Anlaufstellen für die technischen Expertise bei Fällen vondigitaler Gewalt
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FHK Handlungsaufforderungen Digitale Gewalt lange Version
FHK Handlungsaufforderungen Digitale Gewalt Kurzfassung
FHK Digitale Gewalt Beispielszenario
Pressemeldung: Handlungsaufforderungen Digitale Gewalt