Gewalt in Familie oder Partnerschaft ist neben Armut ein wichtiger Auslöser von Wohnungslosigkeit bei Frauen. Nur wenige leben offen sichtbar auf der Straße. Aufgrund ihrer Sozialisation bemühen sich Frauen oft lange Zeit, ihre Wohnungslosigkeit zu verdecken. Sie kommen bei Freund*innen, Partner*innen oder Angehörigen unter, gehen Zwangsgemeinschaften ein, um der Straße zu entfliehen, oder leben in ungesicherten, unzumutbaren Wohnverhältnissen. Viele von ihnen harren in Gewaltbeziehungen aus oder gehen neue Beziehungen ein, um einen Schlafplatz zu bekommen.
Wohnungslosen Frauen mangelt es nicht nur an einer festen Unterkunft, sie leben häufig in Armut und leiden oft unter gesundheitlichen Problemen, zum Beispiel psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen.
Weder die Einrichtungen der Suchthilfe, noch psychiatrische Angebote werden dem Unterstützungsbedarf dieser Frauen derzeit gerecht. In der Wohnungslosenhilfe gibt es nur an wenigen Orten frauenspezifische Einrichtungen, die Kapazitäten reichen bei weitem nicht aus. Gemischtgeschlechtliche Gemeinschaftsunterkünfte stellen insbesondere für gewaltbetroffene wohnungslose Frauen eine nicht akzeptierbare Hürde dar.
Zur Verbesserung der Kooperation von dem Hilfesystem bei Gewalt und der Wohnungslosenhilfe ist FHK im Dialog mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe.
Wissenschaftliche Studie „Unterstützung von Frauenhäusern auf dem Weg zur Inklusion", Frauenhauskoordinierung 2024
Umsetzung der Istanbul-Konvention – Gewaltschutz für Frauen in der Wohnungsnotfallhilfe,
Empfehlung der BAG Wohnungslosenhilfe e.V.
Empirische Effektstudie ─ FrauenbeWegt und FrauenbeDacht, GEBEWO-Soziale Dienste 2012