Das Gewaltschutzsystem für Frauen hat den Anspruch, potentiell ALLEN gewaltbetroffenen Frauen – ungeachtet der jeweiligen Lebensumstände und Ressourcen – Zugang zu Schutz sowie bedarfsgerechte Unterstützung anzubieten. Dieser Anspruch ist für Deutschland nicht zuletzt durch die Istanbul-Konvention seit 2018 auch als rechtlich bindende Anforderung ausformuliert. Besonders bei Personengruppen, die neben ihren Gewalterlebnissen weiteren Diskriminierungen ausgesetzt sind, offenbaren sich aktuell noch zahlreiche Versorgungslücken.
Worum geht es?
Ziel der qualitativen Sondererhebung war es, die Befunde der bundesweiten Frauenhaus-Statistik mit aktuellen Einschätzungen von Expert*innen zum Stand eines inklusiven Gewaltschutzes zu ergänzen
und hierdurch eine Basis zu legen für einen Prozess des inklusiven Ausbaus der Frauenhäuser.
Ausgehend vom erweiterten Inklusionsbegriff geht es nicht zuletzt um einen Perspektivwechsel: So steht Inklusion für eine menschenrechtlich begründete Forderung nach der vollen und gleichberechtigten
Teilhabe in allen Lebensbereichen und für die Vielfalt aller Menschen. Dieses erweiterte Inklusionsverständnis lenkt den Blick vom „nicht passenden Individuum“ hin zur „(noch) nicht inklusiven Institution“, also zur Frage, wie Frauenhäuser (noch) inklusiver gestaltet werden können und müssen.
Wer hat teilgenommen?
Im Zeitraum Juni bis August 2022 führte das Forschungsinstitut „Zentrum für Evaluation und Politikberatung (ZEP)“ im Auftrag von FHK zehn qualitative Interviews mit Mitarbeiter* innen aus Einrichtungen des Gewaltschutzes durch. Bei der Auswahl der Gesprächspartner*innen wurden verschiedene Kriterien berücksichtigt: So sind neben Vertreter*innen von (spezialisierten) Frauenhäusern auch Mitarbeiter*innen von Fachberatungsstellen und Koordinierungsstellen interviewt worden. Es kamen sowohl Expert*innen zu Wort, die in Einrichtungen im städtischen Bereich tätig sind, als auch in Einrichtungen im ländlichen Bereich. Auch die Größe der jeweiligen Einrichtungen unterschied sich voneinander. Die überwiegende Mehrzahl der Gesprächspartner*innen ist seit vielen Jahren im Gewaltschutz aktiv.
Aufgrund der begrenzten Anzahl an durchgeführten Interviews und der gleichzeitigen Breite und Vielfalt des Themas „Inklusiver Gewaltschutz“ kann die qualitative Sondererhebung zunächst nur Schlaglichter auf bestimmte Barrieren und Bedarfe richten.