Ausstattung des Hilfesystems

Die chronische Unterfinanzierung des Hilfesystems wirkt sich in der Praxis auf zahlreichen Ebenen negativ auf Schutzsuchende und Fachpraxis aus.

Insbesondere im oft erheblichen Mangel an Personalressourcen, aber auch an Sachausstattung und unzureichender Infrastruktur (z.B. fehlende Barrierefreiheit) macht sich die Unterausstattung von Frauenhäusern und Beratungsstellen bemerkbar. Darüber hinaus fehlt es häufig an Mitteln, um den Anforderungen der Digitalisierung gerecht zu werden, sowie an Mitteln zur Fort- und Weiterbildung, um die komplexen Anforderungen (z.B. Inklusion, Diskriminierungssensibilität, Kentnisse zum Schutz vor digitaler Gewalt) an das Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen zu erfüllen.

Zahlreiche Einrichtungen des Hilfesystems sind für ihre Arbeitsfähigkeit auf Spendengelder angewiesen.

Maßnahmen von FHK

FHK macht sich deshalb für eine bedarfsgerechte Finanzierung des Hilfesystems im Rahmen eines Rechtsanspruchs auf Schutz & Hilfe bei Gewalt stark. Nur strukturelle Veränderungen durch die Politik können die bestehenden Lücken nachhaltig beheben.

Zugleich wirkt FHK in Projekten darauf hin, den aktuen Mängeln bereits jetzt kurzfristig wirksame Maßnahmen entgegenzusetzen. So setzte FHK im Zuge der Corona-Krise das Projekt Hilfesystem 2.0 zur Digitalisierung des Frauengewaltschutzes um oder machte mit Hilfe von Spendengeldern Fortbildungsangebote, um Hilfeeinrichtungen bei effektivem Fundraising zu unterstützen.