Digitale Gewalt

Digitale Gewalt umfasst einerseits Formen von Gewalt, die mittels digitaler Medien und technischer Hilfsmittel wie Smartphones, Handys, Laptops, Computer oder Überwachungsgeräte ausgeübt werden. Andererseits bezeichnet digitale Gewalt auch jegliche Gewalt, die im Internet stattfindet, wie zum Beispiel auf sozialen Plattformen (Facebook, Twitter, Instagram etc.) oder auf Online-Portalen.[1]

Formen digitaler Gewalt

Digitale Gewalt kann in verschiedenen und oft auch in mehreren Formen gleichzeitig auftreten. Einige davon sind:

  • Online-Mobbing, z.B. wenn jemand auf sozialen Plattformen durch mehrere Personen beleidigt, beschimpft, bloßgestellt oder belästigt wird;
  • Online-Stalking, z.B. wenn jemand über einen längeren Zeitraum von einer einzelnen Person durch WhatsApp-Nachrichten belästigt, bedroht, terrorisiert und/ oder ohne Erlaubnis ausspioniert wird;
  • Diskriminierung, z.B. wenn jemand, aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe, durch Hasskommentare auf Plattformen der sozialen Medien attackiert wird;
  • Diffamierung, z.B. wenn über eine Person auf Facebook Gerüchte verbreitet oder Informationen manipuliert werden;
  • Digitale Aufnahmen, z.B. wenn jemand droht, intime Fotos oder Videoaufnahmen weiterzuleiten oder auf sozialen Plattformen zu veröffentlichen und/ oder diese Drohung wahr macht; sowie
  • Identitätsmissbrauch und –diebstahl, z.B. wenn ein Account einer Person geknackt wird und auf deren/ dessen Namen online Waren bestellt werden.

Besonderheiten von digitaler Gewalt

Im Vergleich zu anderen Formen der Gewalt kann digitale Gewalt rund um die Uhr stattfinden und nicht durch rein physische Schutzräume aufgehalten werden. Sie erfolgt meist in Kombination mit anderen Formen von Gewalt, wie z.B. physischer Gewalt. Digitale Gewalt wird auch angewandt, um Partner*innen von ihrem sozialen Umfeld zu isolieren, sie zu erpressen oder aus Rache ihren Ruf zu schädigen. Oft kennen die Betroffenen den/die Täter*innen, wie beispielsweise (Ex-)Partner*innen und/oder Familienangehörige. Manchmal nutzen diese aber auch die Möglichkeit der Anonymität der digitalen Welt aus.

Weitere Informationen und Hilfeangebote zur digitalen Gewalt finden Sie auch auf den Seiten des Hilfetelefons und beim Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe.

Veröffentlichungen zum Thema

  • Dorothea Hecht:Digitales Gewaltschutzgesetz?“, in: BdW, Jg. 167, 2020, Heft 4, S. 127-129: Im Beitrag geht es um die Eingrenzung und Definition des Phänomens digitale Gewalt sowie um die aktuell noch sehr lückenhafte Daten-/Forschungslage zum Thema. Ein besonderes Augenmerk legt der Artikel auf die spezifische Situation gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder im Frauenhaus. Es wird betrachtet, welche Instrumentarien rechtlicher und tatsächlicher Natur zur Verfügung stehen oder stehen sollten, um dieser besonderen Gewaltform zu begegnen. Hier gelangen sie zur Übersicht der Ausgabe.
  • Aktuelle Buchempfehlungen (Stand: Dezember 2020) von FHK zum Thema Datenschutz und digitale Sicherheit können Sie hier herunterladen.

[1] Definition in Anlehnung an den bff: www.aktiv-gegen-digitale-gewalt.de/de/digitale-gewalt.html.