Genitalbeschneidung

Genitalbeschneidung bei Frauen bezeichnet Eingriffe, bei denen die weiblichen Geschlechtsorgane verändert oder entfernt werden. Häufig wird auch von „Genitalverstümmelung“ gesprochen. Viele Betroffene empfinden diesen Begriff jedoch als Abwertung ihres Körpers und lehnen ihn deshalb ab.

Auch in Deutschland müssen Mädchen und Frauen Genitalbeschneidungen über sich ergehen lassen. Schätzungen von Nichtregierungsorganisationen gehen von ca. 20.000 Frauen aus. Als gefährdet gelten rund 4.000 Mädchen und Frauen.

Anerkannte Fluchtursache

Die Beschneidung von weiblichen Genitalien ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und kann im Asylantrag als Fluchtgrund anerkannt werden. Vielen Betroffen fällt es jedoch schwer, ohne psychologische Unterstützung darüber zu sprechen, so dass die Genitalbeschneidung häufig nicht (rechtzeitig) im Asylantrag benannt wird.


WEITERE INFORMATIONEN

Informations- und Beratungsstelle für Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen www.agisra.org


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