Eine Anzeige auf eigene Initiative kann dazu dienen, öffentliche Stellen auf die Gewalt aufmerksam zu machen. Es gibt aber keine Verpflichtung zur Anzeige.
Bei den meisten Straftaten sind Polizei und Staatsanwaltschaft verpflichtet, von sich aus zu ermitteln, sobald sie davon erfahren – zum Beispiel bei einem Polizeieinsatz. Bei sogenannten Antragsdelikten hängt die weitere Strafverfolgung davon ab, ob Sie selbst Anzeige erstatten.