Neue Qualitätsempfehlungen für Frauenhäuser

Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) veröffentlicht am 1. April 2025 eine umfassende Aktualisierung ihrer „Qualitätsempfehlungen für Frauenhäuser“. Die Empfehlungen kommen zu einem entscheidenden Zeitpunkt: Mit der kürzlichen Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes wurde ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen geschaffen, der ab 2032 in Kraft tritt.

„Mit diesen Empfehlungen und dem neuen Gewalthilfegesetz haben wir die Chance, endlich bundesweit einheitliche und hochwertige Standards in Frauenhäusern zu etablieren“, erklärt Sibylle Schreiber, Geschäftsführerin FHK. „Dies ist besonders wichtig, da wir im Laufe der nächsten Jahre mit der Eröffnung neuer Häuser rechnen, um die im Gesetz verankerte bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten.“

Die Qualitätsempfehlungen berücksichtigen aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und internationale Vorgaben wie die Istanbul-Konvention. Sie bieten eine Orientierung für den Aufbau neuer Schutzeinrichtungen und die Weiterentwicklung bestehender Angebote. Ein besonderer Fokus liegt beispielsweise auf der Betreuung von Kindern in Frauenhäusern, für die eigene Angebote, Räume und qualifiziertes Personal als Standard empfohlen werden.

Auch neue Formen der Bedrohung wie Digitale Gewalt werden explizit thematisiert und ihre Integration in die Schutzkonzepte von Frauenhäusern empfohlen.

„Unsere Qualitätsempfehlungen sind eine Antwort auf die sich wandelnden Bedarfe schutzsuchender Frauen und ihrer Kinder“, so Stefanie Leich, Vorstandsvorsitzende von FHK.

FHK appelliert an politische Entscheidungsträger der Länder, die neuen Empfehlungen als Grundlage für den dringend benötigten Ausbau und die Weiterentwicklung des Hilfesystems zu nutzen.

Die Qualitätsempfehlungen wurden in enger Zusammenarbeit mit Fachkräften aus Frauenhäusern und Wohlfahrtsverbänden erarbeitet.

Die vollständigen Empfehlungen können Sie hier downloaden: 

Qualitätsempfehlungen für Frauenhäuser