Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen sind im hohen Maße von Gewalt betroffen. Sie erfahren körperliche, psychische und sexualisierte Gewalt nicht selten von pflegenden oder betreuenden Personen, sowohl in ihrem häuslichen Bereich als auch in Einrichtungen. Häufig werden Frauen mit Behinderungen nicht als Betroffene von Gewalt wahrgenommen und ihr Recht auf Selbstbestimmung wird infrage gestellt.
Frauenhauskoordinierung, der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe und der Verein Weibernetz haben einen Leitfaden für den Erstkontakt mit gewaltbetroffenen Frauen mit Behinderung erarbeitet. Der Leitfaden richtet sich speziell an Mitarbeiter*innen in Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen, Frauennotrufen sowie Interventionsstellen und will ihnen die Beratungsarbeit von gewaltbetroffenen Frauen mit Behinderung erleichtern.
Für die Belange von Frauen, Lesben und Mädchen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen setzt sich in Deutschland insbesondere Weibernetz e.V. als politische Interessenvertretung ein.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderung, Website des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt e.V. (bff)
Leitfaden für den Erstkontakt mit gewaltbetroffenen Frauen mit Behinderung, herausgegeben vom Bundesverband Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen – Frauen gegen Gewalt e.V. (bff), Frauenhauskoordinierung e.V., Weibernetz e.V. – Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung, 2011
„Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland“, repräsentative Studie der Universität Bielefeld im Auftrag des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2012