Immer wieder sind Kosten für die Aufnahme und Versorgung gewaltbetroffener Frauen und Kinder nicht durch die reguläre Finanzierung abgedeckt. Frauenhäuser, Schutzwohnungen und Fachberatungsstellen aus den Mitgliedsverbänden von FHK können in diesen Fällen niedrigschwellig Förderung beim FHK-Nothilfefonds beantragen.
Für das Jahr 2024 stehen im FHK-Nothilfefonds 100.000€ zur Verfügung. Die verfügbaren Gelder wurden vom Unternehmen „Cosnova“ gespendet.
Was wird gefördert?
FHK unterstützt mit dem Nothilfefonds die Aufnahme, Beratung und Versorgung von Einzelfällen, deren Finanzierung andernfalls nicht gedeckt wäre.
Das umfasst beispielsweise die Aufnahme von Frauen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus, Rechtsberatung oder Kosten für besondere Bedarfe von Frauen mit Beeinträchtigungen.
Förderfähig sind:
- Kosten für die Flucht ins Frauen- & Kinderschutzhaus
- Kosten für Kurzaufenthalte im Frauenhaus
- Kosten für die Clearingphase
- Kosten für besondere Bedarfe (z.B. Übersetzung, Assistenz, Gebärdendolmetschung)
- Kosten für Hilfsmittel bei besonderen Bedarfen (z.B. Lichtblitzklingel, taktile Leitsysteme)
- Kosten für Rechtsberatung / anwaltliche Vertretung
- Kosten für Erstausstattung im Frauenhaus (z.B. Hygieneartikel, Medikamente, neues Handy etc.)