Geflüchtete LSBTIQ und Gewaltschutz

LSBTI-Personen flüchten unter anderem nach Deutschland, weil sie in ihren Herkunftsländern wegen ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität unterdrückt und verfolgt werden. Ihnen droht Gefahr für Freiheit, Leib und Leben. Deutschland muss ihnen Schutz und Aufnahme gewähren.

Problematische Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften

Aber auch in Deutschland erleben geflüchtete LSBTI rassistische, transfeindliche, homofeindliche und sexistische Diskriminierung und Gewalt. Vor allem die Unterbringung in Erstaufnahme-, Not- und Gemeinschaftsunterkünften erhöht die Bedrohung für diese Personengruppen enorm. Dort gibt es kaum Privatsphäre, einander Unbekannte müssen in einem Raum schlafen oder sich Sanitär- und Küchenräume teilen. Diese Situation bedeutet ein hohes Maß an Schutzlosigkeit für LSBTI.

Isolation, mangelnde Privatsphäre und unsichere Perspektiven, bedingt durch oft lange Wartezeiten im Asylverfahren, begünstigen Gewalt. Davon sind Personen, die gesellschaftlich marginalisierten Gruppen angehören, besonders betroffen.

Erschwerend kommt hinzu: LSBTI, die aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität im Herkunftsland verfolgt wurden, tun sich meist schwer, ihre Identität preiszugeben, besonders gegenüber Behörden. Betroffene wissen auch häufig nicht, dass sie Verfolgung aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität als Asylgrund geltend machen können.

Fehlende Sensibilisierung bei Berater*innen und Behörden

Viele LSBTI möchten lieber in großen Städten leben, weil sie dort leichter Anschluss an Communities finden und spezifische Beratungsstellen nutzen können. In der Anonymität der Großstadt fühlen sie sich vor neuer Diskriminierung besser geschützt. Viele Berater_innen gehen jedoch davon aus, dass LSBTI in Deutschland grundsätzlich keine Diskriminierung erfahren und nehmen diese Anliegen nicht ernst.

Betroffene beklagen die oft mangelnde Sensibilisierung der Mitarbeiter*innen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Auch von Dolmetscher*innen kann aufgrund diskriminierender Haltungen und mangelnder Sensibilisierung eine Bedrohung ausgehen. Es gibt überdies viele Berichte darüber, dass in Anhörungen zudringliche Fragen in Bezug auf die Sexualität gestellt werden – obwohl dies laut Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte untersagt ist.

Auch in den Unterkünften ist das Personal meist nicht sensibilisiert und es gibt keine kompetenten Ansprechpartner*innen. Informationen über Beratungsmöglichkeiten außerhalb der Unterkünfte sind selten vorhanden.


WEITERE INFORMATIONEN

Beratung für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans und Inter (LSBTIQ) Refugees, Website: www.lesmigras.de/Refugees.