Wie und unter welchen Bedingungen eine gewaltbetroffene Person in Deutschland Unterstützung findet, hängt erheblich davon ab, in welcher Lebenssituation sie sich befindet und wo sie lebt. Denn: Jedem Bundesland, jeder Kommune ist nach wie vor selbst überlassen, ob und wieviel man in den Schutz gewaltbetroffener Frauen und Kinder investieren möchte. Die Finanzierung der Hilfeeinrichtungen ist mithin ein riesiger – und löchriger – Flickenteppich.
Die FHK-Fachinformation hilft, die komplexe Finanzierungslandschaft zu verstehen: Wer finanziert Frauenhäuser und auf welche Weise? Welche Betroffenen müssen selbst zahlen? Und was kostet uns häusliche Gewalt im Vergleich zu Gewaltschutz? Außerdem fragen wir: Was bedeutet der „Flickenteppich Gewaltschutz“ für Mitarbeitende, aber vor allem für schutzsuchende Frauen und ihre Kinder in der Praxis? Und was dürfen wir uns erhoffen vom angekündigten Gewalthilfegesetz?