Wie und unter welchen Bedingungen eine gewaltbetroffene Person in Deutschland Unterstützung findet, hängt erheblich davon ab, in welcher Lebenssituation sie sich befindet und wo sie lebt. Denn: Jedem Bundesland, jeder Kommune ist nach wie vor selbst überlassen, ob und wieviel man in den Schutz gewaltbetroffener Frauen und Kinder investieren möchte. Die Finanzierung der Hilfeeinrichtungen ist mithin ein riesiger – und löchriger – Flickenteppich.

Die FHK-Fachinformation hilft, die komplexe Finanzierungslandschaft zu verstehen: Wer finanziert Frauenhäuser und auf welche Weise? Welche Betroffenen müssen selbst zahlen? Und was kostet uns häusliche Gewalt im Vergleich zu Gewaltschutz?  Außerdem fragen wir: Was bedeutet der „Flickenteppich Gewaltschutz“ für Mitarbeitende, aber vor allem für schutzsuchende Frauen und ihre Kinder in der Praxis? Und was dürfen wir uns erhoffen vom angekündigten Gewalthilfegesetz?

Zum Download: FHK-Fachinformation Nr. 2 / 2024: "Was kostet Sicherheit?"

 

Kampagnen-Material „GEWALTHILFE JETZT!"

Gewalt gegen Frauen und alle von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenen Personen darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Noch immer fehlt es an einer konsequenten Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Schutz und Beratung bei Gewalt müssen allen Betroffenen und ihren Kindern zugänglich sein, denn ein gewaltfreies, selbstbestimmtes Leben ist ein Menschenrecht!

FHK hat gemeinsam mit der ZIF und dem bff Kampagnen-Material zur Forderung des Gewalthilfegesetzes erstellt. Alle Materialien können kostenfrei genutzt werden.
 

Zum Download:
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