Mit dem Gewalthilfegesetz wird erstmals ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder geschaffen. Es markiert einen historischen Schritt, um geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt wirksam zu bekämpfen und Betroffenen flächendeckend Zugang zu Hilfsangeboten zu ermöglichen.
Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist es, die bisherige Unterversorgung im Hilfesystem zu beheben. Aktuell fehlen in Deutschland rund 14.000 Frauenhausplätze. Der Bund beteiligt sich mit 2,6 Milliarden Euro bis 2036, um den Ländern den Ausbau der notwendigen Strukturen zu ermöglichen. Mit diesem Gesetz wird erstmals ein individueller Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung geschaffen, der ab dem 1. Januar 2032 gilt.
Frauenhauskoordinierung e.V. begrüßt das Gewalthilfegesetz als wichtigen Meilenstein, fordert jedoch Nachbesserungen bei der Umsetzung und eine beschleunigte Verbesserung des Hilfesystems. Denn eines ist klar: Gewalt gegen Frauen ist kein privates Problem – es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der wir uns gemeinsam stellen müssen.
In den folgenden FAQs weiter unten finden Sie detaillierte Informationen zum Gewalthilfegesetz, seinen Zielen, der Umsetzung und den Herausforderungen, die mit seiner Einführung verbunden sind.
Im Sommer 2025 hat sich ein übergreifendes, zivilgesellschaftliches Austauschgremium zwischen der Bundes- und Länderebene gebildet, dem inzwischen über 80 Vertreter*innen angehören, darunter etwa die Bundesfachverbände von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen, die Täterarbeit, die Landesarbeitsgemeinschaften der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifischer Gewalt sowie weitere Organisationen wie die Bundesselbstvertretungen der vulnerablen Zielgruppen.
Der Hintergrund der Bildung dieses Gremiums ist die derzeit sehr heterogene Umsetzung des Gewalthilfegesetzes auf der Ebene der Länder. Hier zeigt sich, dass es nicht selbstverständlich ist, dass die nun anstehenden Umsetzungsschritte umfassend genug und intersektional konzipiert werden. Aus zivilgesellschaftlicher Sicht bestand daher die Notwendigkeit, nicht nur Bundesland-übergreifend - sondern auch zwischen der Bundes- und Landesebene - den Wissenstransfer zum Umsetzungsstand und dem Vorgehen der Bundesländer sowie ein diesbezügliches übergreifendes Monitoring des Prozesses zu ermöglichen und den Umsetzungsprozess unterstützend mitzubegleiten.
Seitens der Fachverbände wurde dazu eine übergreifende Checkliste zu den sich nun in Entwicklung befindlichen Ausgangsanalysen konzipiert, die der operativen Ebene als Leitfaden weitläufig bereitgestellt werden wird.
Das Austauschgremium wird durch Dorothea Hecht (Frauenhauskoordinierung e.V.) und Dr. Marie-Luise Löffler (LAG kommunaler Frauen- und Gleichstellungsstellen Baden-Württemberg) koordiniert.
Der Weg zum Gewalthilfegesetz war lang und von intensiven politischen Debatten geprägt. Der Koalitionsvertrag von 2021 sah bereits die Absicherung des Rechts auf Schutz vor Gewalt und eine bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern vor. Im November 2024 beschloss das Kabinett den Gesetzesentwurf, der im Dezember 2024 im Bundestag und Bundesrat diskutiert wurde. Frauenhauskoordinierung e.V. war am 27. Januar 2025 als Sachverständige zu einer Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geladen und betonte die Dringlichkeit der Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode. Am 31. Januar 2025 wurde das Gesetz schließlich vom Bundestag verabschiedet, und am 14. Februar 2025 stimmte auch der Bundesrat zu.

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