Das Gewalthilfegesetz – Flächendeckende Angebote für Schutz und Beratung?

Gewalthilfegesetz – Worum geht es?

Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90 /Die Grünen und FDP zugesagt, die Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen durch ein Bundesgesetz abzusichern.

„Wir werden das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder absichern und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen. Wir bauen das Hilfesystem entsprechend bedarfsgerecht aus. Der Bund beteiligt sich an der Regelfinanzierung.“ – Zitat Koalitionsvertrag 2021-2025, S. 91

Mit dem Gewalthilfegesetz wollen Bund, Länder und Kommunen endlich eine rechtliche und finanzielle Grundlage schaffen, die allen Betroffenen häuslicher Gewalt Schutz und Unterstützung garantiert ‒ flächendeckend, niedrigschwellig und vor allem kostenfrei.

Gewalthilfegesetz – Aktueller Stand

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat in der 47. Kalenderwoche 2024 den „Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" vorgelegt. Adressiert werden in erster Linie die Bundesländer und die Träger. Die finanzielle Beteiligung des Bundes an der Regelfinanzierung des Hilfesystems ist dabei ein zentraler Baustein.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist noch weiter nach hinten auf das Jahr 2027 verschoben worden, der Rechtsanspruch soll erst in 2030 Gültigkeit erlangen. Die finanzielle Unterlegung der gebotenen Maßnahmen erscheint unzureichend.

Am 27. November 2024 hat das Kabinett den vorgelegten Entwurf beschlossen. Nachdem der Bundestag am 6. Dezember 2024 in erster Lesung über diesen beraten hatte, hat am 20. Dezember 2024 auch der Bundesrat zu dem Entwurf debattiert und dazu Stellung genommen. Neben einer grundsätzlichen Begrüßung des Vorhabens hat er sich einerseits für die Erweiterung der vulnerablen Gruppen auf beispielsweise wohnungslose Frauen ausgesprochen, andererseits einen zu weiten sachlichen und personellen Anwendungsbereich kritisiert. Insgesamt fordert der Bundesrat in seiner Stellungnahme eine höhere und längere finanzielle Beteiligung des Bundes. Außerdem plädiert der Bundesrat dafür, Berichtszeiträume zu strecken und die Zeit für den Ausbau des Hilfesystems zu verlängern. Darüber hinaus muss die Synchronisierung mit dem Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) verbessert werden, so der Bundesrat. Die Statistikvorgaben seien zu aufwändig.

Die Bundesregierung hat auf die Stellungnahme des Bundesrates am 8. Januar 2025 geantwortet. Sie hat einigen Kritikpunkten entgegengesetzt, dass diese Dinge im Vorfeld mit den Bundesländern diskutiert worden wären und ihnen noch genügend Spielraum bliebe. Ein weiterer Zeitverzug sei im Hinblick auf gesetzliche Vorgaben und menschenrechtliche Gebote nicht darstellbar. Die finanzielle Beteiligung des Bundes habe sich an verfassungsrechtliche Vorgaben und Haushaltsbeschlüsse zu halten. Die Bundesregierung hat aber auch zugesagt, z.B. die Fragen des SGB VIII, Details zur Ausgangsanalyse und Planung sowie zum Ausbau des Hilfesystems zu prüfen.

FHK ist am 27. Januar 2025 als Sachverständige zu einer Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Gesetz geladen. Der Gesetzentwurf könnte theoretisch noch in der gleichen Woche auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt werden, die zweite und dritte Lesung passieren und verabschiedet werden. Der Bundesrat könnte in seiner Sitzung am 14. Februar 2025 noch zustimmen, bevor dann am 23. Februar 2025 eine neuer Bundestag gewählt wird.

 

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