Das Gewalthilfegesetz, vom Bundestag am 31. Januar 2025 verabschiedet, stellt einen bedeutenden Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt dar. Es sichert ab 2032 einen individuellen Rechtsanspruch auf kostenfreien Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder, unabhängig von gesundheitlicher Verfassung, Wohnort, Aufenthaltsstatus oder Sprachkenntnissen.
Wichtige Punkte:
Finanzierung: Der Bund beteiligt sich mit 2,6 Milliarden Euro bis 2036 an der Finanzierung des Hilfesystems.
Umsetzung: Die Bundesländer sind für die Umsetzung verantwortlich und müssen vor 2027 Bedarfsanalysen durchführen.
Trägeranerkennung: Anerkannte Träger haben ab 2027 Anspruch auf angemessene öffentliche Finanzierung.
Rechtsanspruch: Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung tritt 2032 in Kraft.
Statistik und Evaluierung: Eine Bundesstatistik zur Inanspruchnahme der Einrichtungen wird ab 2028 erhoben, und eine Gesetzesevaluierung ist acht Jahre nach Inkrafttreten vorgesehen.
Das Gesetz zielt darauf ab, ein verlässliches Hilfesystem zu schaffen, das Prävention, Schutz und Beratung für Betroffene sicherstellt und die Zusammenarbeit zwischen spezialisierten und allgemeinen Hilfsdiensten fördert.
Frauenhauskoordinierung e.V. erläutert das Gesetz ausführlich in der unten stehenden PDF.