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Finanzierung des Hilfesystems

Das Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen weist bis heute eklatante Mängel auf. So finden gewaltbetroffene Frauen in ländlichen Regionen oft keine spezifischen Einrichtungen, ca. 90 Kreise in Deutschland haben noch kein eigenes Frauenhaus. In Ballungszentren müssen Frauen häufig lange auf die Aufnahme ins Frauenhaus oder auf einen Beratungstermin warten, weil es an Kapazitäten fehlt.

Die bestehenden Hilfsangebote werden vor allem Frauen mit zusätzlichen Belastungen nicht gerecht, etwa Frauen mit Behinderungen oder psychischen Beeinträchtigungen sowie Migrantinnen oder Frauen mit älteren Söhnen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht der Bundesregierung im Jahr 2012. Hinzu kommt: Die Träger von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen haben keine verlässliche Finanzierungsgrundlage und stehen vor erheblichen Finanzierungslücken.

Die Finanzierungslandschaft – ein Flickenteppich

Die Finanzierungslandschaft der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen in Deutschland gleicht einem Flickenteppich: Finanzierungsquellen sind Landesmittel und kommunale Mittel, dazu kommen Kostenbeteiligungen von Frauen sowie Eigenmittel der Träger, unter anderem Spenden und Bußgelder.

In vielen Kommunen wird der Aufenthalt im Frauenhaus über Leistungsansprüche der Frauen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB XII) finanziert. Doch diese Form der Finanzierung ist problematisch, weil sie Gruppen von Frauen ausschließt oder die Hilfen beschränkt. Das betrifft zum Beispiel EU-Bürgerinnen, Studentinnen, Auszubildende und Asylbewerberinnen oder Frauen mit Einkommen. Frauen ohne Leistungsansprüche nach dem Sozialgesetzbuch können nur dann Schutz und Hilfe in Anspruch nehmen, wenn sie für die Kosten von Beratung und Unterkunft im Frauenhaus selbst aufkommen.

Zusätzliche Hürden entstehen, wenn es zum Beispiel aus Schutzgründen erforderlich ist, dass Frauen in ein Frauenhaus einer anderen Kommune flüchten. Weil die Kostenerstattung zwischen den Kommunen jedoch schwierig ist, werden diese Frauen dort häufig abgewiesen.

Forderung von FHK: Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe

Die Träger von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen haben keine Planungssicherheit. Mittel von Ländern und Kommunen sind in der Regel freiwillige Leistungen, die abhängig von Haushaltslagen gezahlt und jederzeit gekürzt werden können. Um die ausreichende Finanzierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen zu sichern, müssen Rechtsgrundlagen geschaffen werden, die Länder und Kommunen verpflichten.

Frauenhauskoordinierung setzt sich daher für eine bundesgesetzliche Regelung zu einem Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt ein. Betroffene sollen unabhängig davon, aus welchen Kommunen oder Bundesländern sie kommen, bundesweit Hilfeeinrichtungen aufsuchen und Leistungen geltend machen können.

Mit dem Rechtsanspruch wird ein niedrigschwelliger Zugang zu Schutz und Hilfe gewährleistet, unabhängig von Einkommen und Vermögen, Herkunftsort, Aufenthaltsstatus und Gesundheitszustand der betroffenen Frauen. Die Hilfen müssen für die betroffenen Frauen und ihre Kinder ohne eigenen finanziellen Einsatz geleistet werden.

Diese Rechtsgrundlage ist erforderlich, um ein flächendeckendes Angebot von Einrichtungen wie Frauenhäuser und Fachberatungsstellen zu schaffen, die verlässliche und bedarfsgerechte Leistungen anbieten.



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