Pressemeldung zum Frauentag: Keine Sicherheit ohne Gleichberechtigung

Wirtschaftliche Benachteiligung begünstigt Gewalt gegen Frauen

Gewaltschutz selbst zahlen? Jede vierte Bewohnerin zahlte ihren Aufenthalt im Frauenhaus ganz (12%) oder teilweise (24%)selbst

Berlin, 01.03.2023. Anlässlich des Internationalen Frauentags am 08. März weist Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) auf die weitreichenden Folgen der wirtschaftlichen Benachteiligung von Frauen hin.

„Die ungleiche Verteilung von Arbeitslast, Aufstiegschancen und Entlohnung zementiert nicht nur die Vorstellung einer Ungleichwertigkeit der Geschlechter und begünstigt damit Gewalt gegen Frauen“, so Christiane Völz, Vorstandsvorsitzende von FHK. „Sie trägt auch maßgeblich dazu bei, dass Frauen sich aus wirtschaftlicher Abhängigkeit nicht von gewalttätigen Partnern trennen können und oftmals über Jahre in missbräuchlichen Beziehungen ausharren müssen.“

So haben 79 Prozent der Frauen, die in einem Frauenhaus Schutz finden, kein eigenes Einkommen. Zugleich muss rund ein Viertel aller Frauen die Kosten ihres Aufenthalts ganz oder anteilig selbst zahlen, was oft zu Verschuldung oder frühzeitigem Abbruch der Hilfe führt. Schutz und Beratung dürfen nicht vom finanziellen Beitrag der gewaltbetroffenen Frau abhängig sein.

Laut Angaben der Bundesregierung sind Frauen in Deutschland einem deutlich höheren Armutsrisiko ausgesetzt als Männer. Fast die Hälfte der Alleinerziehenden – über 80% davon Frauen – gilt laut Untersuchungen der Bertelsmann Stiftung als einkommensarm. Noch immer beziffert das Statistische Bundesamt die geschlechterspezifische Lohnlücke, genannt Gender Pay Gap, in Deutschland auf 18 %. Verstärkend tritt hinzu, dass unbezahlte Arbeiten – z.B. im Haushalt, Kinderbetreuung oder die Pflege Angehöriger – nach wie vor in überwältigender Mehrheit von Frauen geleistet werden (Gender Care Gap).

„Es reicht nicht, Gewalt gegen Frauen zu verurteilen. Wir müssen über die Strukturen in unserer Gesellschaft sprechen, die diese Gewalt ermöglichen und befördern. Dazu gehört die Benachteiligung von Frauen bei der Verteilung und Entlohnung von Arbeit“, erklärt Völz. „Gewalt nachhaltig vorbeugen kann nur eine ernst gemeinte Gleichstellungspolitik, die Frauen dazu ermächtigt, ihr Leben selbstbestimmt und gleichberechtigt zu führen. Sonst bleibt auch Gewaltschutz stets nur Schadensbegrenzung.“

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