Immer wieder sind Kosten für die Aufnahme und Versorgung gewaltbetroffener Frauen und Kinder nicht durch die Regelfinanzierung abgedeckt. Der FHK-Nothilfefonds bietet Frauenhäusern und Fachberatungsstellen in solchen akuten Fällen finanzielle Unterstützung. Pro Einzelfall ist eine Förderung mit mind. 500€ bis max. 3.000€ möglich. Ein Antrag beim FHK-Nothilfefonds kann pro Frauenhaus bzw. Fachberatungsstelle nur einmal pro Jahr gestellt werden.
Falls Sie in 2024 bereits einen Fall refinanziert bekommen haben, können Sie in 2025 erneut einen Antrag Fall einreichen.
Der Aufenthalt der Betroffenen im Frauenhaus darf nicht länger als 6 Monate in der Vergangenheit liegen.
Leider können keine Kosten für den Übergang in eine neue Wohnung und Kosten wie Miete, Kaution, Mobiliar übernommen werden. Beachten Sie hierfür die Möglichkeiten der Refinanzierung über das Jobcenter, den sog. Erstausstattungsantrag: Erstausstattung vom Jobcenter: Was steht Ihnen zu? (arbeitslosenselbsthilfe.org)
Für die Jahre 2024 und 2025 stehen im FHK-Nothilfefonds Spenden des Unternehmens „Cosnova“ zur Verfügung.
Antworten auf häufige Fragen zu den FHK-Förderfonds finden Sie in den FAQ.
Haus des Stiftens
Die FörderApp ist ein Angebot des Haus des Stiftens. Für technische Rückfragen steht das Haus des Stiftens zur Verfügung.
foerderapp(at)hausdesstiftens.org
Der telefonische Support ist Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.30 Uhr sowie von 13.30 bis 16.00 Uhr unter 02241/146408–10 erreichbar.
FHK
Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen Emily Petzoldt zur Verfügung:
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Allgemeine Fragen zur FörderApp
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