FHK-Förderfonds für Nothilfe bei Einzelfällen

Immer wieder sind Kosten für die Aufnahme und Versorgung gewaltbetroffener Frauen und Kinder nicht durch die Regelfinanzierung abgedeckt. Der FHK-Nothilfefonds bietet Frauenhäusern und Fachberatungsstellen in solchen akuten Fällen finanzielle Unterstützung. Pro Einzelfall ist eine Förderung mit mind. 500€ bis max. 3.000€ möglich. Ein Antrag beim FHK-Nothilfefonds kann pro Frauenhaus bzw. Fachberatungsstelle nur einmal pro Jahr gestellt werden.

Falls Sie in 2024 bereits einen Fall refinanziert bekommen haben, können Sie in 2025 erneut einen Antrag Fall einreichen.

Förderfähig sind:

  • Kosten für die Flucht ins Frauen- & Kinderschutzhaus
  • Kosten für Kurzaufenthalte im Frauenhaus
  • Kosten für die Clearingphase
  • Kosten für besondere Bedarfe (z.B. Übersetzung, Assistenz, Gebärdendolmetschung)
  • Kosten für Hilfsmittel bei besonderen Bedarfen (z.B. Lichtblitzklingel, taktile Leitsysteme)
  • Kosten für Rechtsberatung / anwaltliche Vertretung
  • Kosten für Erstausstattung im Frauenhaus (z.B. Hygieneartikel, Medikamente, neues Handy etc.)

Der Aufenthalt der Betroffenen im Frauenhaus darf nicht länger als 6  Monate in der Vergangenheit liegen.

Beispielfälle für die Förderung durch den FHK-Nothilfefonds

  • Aufgrund ihres Aufenthaltstitels hat eine schutzsuchende Afghanin mit 3 Kindern keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Mit dem Geld des Förderfonds können die Kosten für den Aufenthalt im Frauenhaus bis zur Entscheidung des Härtefallantrags gedeckt werden.
  • Eine Frau ohne eigenes Einkommen, wendet sich an die Beratungsstelle, weil ihr gewalttätiger Partner die gemeinsame Tochter gegen ihren Willen ins Ausland gebracht hat. Um dagegen rechtlich vorzugehen, erhält sie jedoch keine Prozesskostenhilfe. Durch den FHK-Nothilfefonds kann ein Teil der Prozesskosten übernommen werden.
  • Eine Studentin sucht Schutz im Frauenhaus und müsste für einen Teil der Unterbringungskosten selbst aufkommen. Mangels eigenen Einkommens kann sie diesen Anteil nicht aufbringen.

Was kann nicht gefördert werden?

Leider können keine Kosten für den Übergang in eine neue Wohnung und Kosten wie Miete, Kaution, Mobiliar übernommen werden. Beachten Sie hierfür die Möglichkeiten der Refinanzierung über das Jobcenter, den sog. Erstausstattungsantrag: Erstausstattung vom Jobcenter: Was steht Ihnen zu? (arbeitslosenselbsthilfe.org)
 

ZUR ANTRAGSTELLUNG

 

Für die Jahre 2024 und 2025 stehen im FHK-Nothilfefonds Spenden des Unternehmens „Cosnova“ zur Verfügung.


Hilfe & Kontakt

Antworten auf häufige Fragen zu den FHK-Förderfonds finden Sie in den FAQ.

Wo erhalte ich Hilfe bei der Registrierung?

Haus des Stiftens
Die FörderApp ist ein Angebot des Haus des Stiftens. Für technische Rückfragen steht das Haus des Stiftens zur Verfügung.
foerderapp(at)hausdesstiftens.org
Der telefonische Support ist Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.30 Uhr sowie von 13.30 bis 16.00 Uhr unter 02241/146408–10 erreichbar.

FHK
Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen Emily Petzoldt zur Verfügung:
kinderfonds(at)frauenhauskoordinierung.de  oder
nothilfefonds(at)frauenhauskoordinierung.de 
Telefon: 0155-66091711 (montags 12.00 bis 14.00 Uhr und freitags 10.00 bis 12.00 Uhr)

Allgemeine Fragen zur FörderApp
www.hausdesstiftens.org/stiftungen/foerderapp/kontakt-faq