Anlässlich des Internationalen World Homeless Day fordern Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W), dass wohnungslose gewaltbetroffene Frauen bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes nicht übersehen werden. Die Verbände appellieren an die Bundesländer, die spezifischen Bedarfe dieser besonders vulnerablen Gruppe in den derzeit in den Ländern laufenden Ausgangsanalysen zu einem bedarfsgerechten Gewaltschutz zu berücksichtigen.
Mit dem im Februar 2025 verabschiedeten Gewalthilfegesetz wurde erstmals ein bundeseinheitlicher Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder geschaffen, der allerdings erst 2032 in Kraft tritt. Das Gesetz schafft wichtige Grundlagen für den Ausbau der Hilfesysteme. Für wohnungslose Frauen, die von Gewalt betroffen sind, verbessert sich der Zugang zu Schutzangeboten jedoch nur dann, wenn ihre spezifischen Bedarfe beim Ausbau auch tatsächlich berücksichtigt werden.
Sibylle Schreiber, Geschäftsführerin von FHK, betont:
„Beim Schutz vor Gewalt dürfen besonders vulnerable Gruppen nicht übersehen werden. Wohnungslose von Gewalt betroffene Frauen brauchen spezielle Unterstützung und passgenaue Schutzangebote, damit sie wirksam geschützt und gestärkt werden können.“
In der Praxis besteht eine besondere Herausforderung: Frauenhäuser können Frauen, die zum Zeitpunkt der Gewalterfahrung bereits seit längerer Zeit wohnungslos sind, oftmals kein adäquates Angebot machen. Häufig fehlt es an Konzepten und Ressourcen, die speziell auf die Bedürfnisse gewaltbetroffener wohnungsloser Frauen eingehen, die häufig psychisch erkrankt und/oder drogengebrauchend sind. Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe helfen zwar oft aus, sind jedoch nur selten auf die spezifischen Bedürfnisse von Frauen ausgerichtet. Vielerorts fehlen frauenspezifische Angebote gänzlich. Die Angebote, die bestehen, verfügen zudem in der Regel nicht über anonyme Adressen – ein entscheidendes Sicherheitsmerkmal im Gewaltschutz.
Sabine Bösing, Geschäftsführerin der BAG W, unterstreicht:
„Bezahlbarer und sicherer Wohnraum ist eine unerlässliche Voraussetzung für wirksamen Schutz vor Gewalt. Wenn die Flucht ins Frauenhaus letztendlich das Risiko von einer zukünftigen Wohnungslosigkeit mit beinhaltet, ist das eine nicht hinnehmbare Hürde, um aus gewaltvollen Situationen auszubrechen.“
Auch die derzeit diskutierte Änderung im Mietrecht, die gewaltbetroffenen Frauen einen schnelleren und unkomplizierteren Ausstieg aus gemeinsamen Mietverträgen ermöglichen soll, wäre ein wichtiger Schritt.
Ohne sichere Unterkünfte und langfristig bezahlbaren Wohnraum läuft die Neuerung jedoch ins Leere: Für viele Frauen besteht nach dem Ausstieg das Risiko der Wohnungslosigkeit. Betroffene Frauen, die bereits in Frauenhäusern untergebracht sind, verbleiben oft länger als nötig in der Einrichtung, weil sich die Wohnungssuche schwierig und langwierig gestaltet.
Die Verbände fordern deshalb eine enge Verknüpfung von Gewaltschutz- und Wohnungspolitik: Nur durch gemeinsame, nachhaltige Investitionen beider Politikfelder in den sozialen Wohnungsbau, spezielle Wohnungskontingente für Frauen in akuten Wohnungsnotlagen, den Ausbau frauenspezifischer Wohnungsnotfallhilfe sowie eine dauerhafte und angemessene Ausstattung von Gewaltschutzeinrichtungen kann der Gewaltschutz für wohnungslose Frauen verbessert werden.
Über Frauenhauskoordinierung e.V.: Frauenhauskoordinierung e. V. (FHK) wurde auf Initiative der Wohlfahrtsverbände (AWO Bundesverband e. V., Diakonie Deutschland, Der Paritätische Gesamtverband, Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V./Deutscher Caritasverband e. V.) gegründet, um sich im Auftrag der Mitglieder für den Abbau von Gewalt gegen Frauen und für die Verbesserung der Hilfen für betroffene Frauen und deren Kinder einzusetzen. FHK koordiniert, vernetzt und unterstützt das Hilfesystem, fördert die fachliche Zusammenarbeit und bündelt Praxiserfahrungen, um sie in politische Entscheidungsprozesse sowie in fachpolitische Diskurse zu transportieren.
Über die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.: Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) leistet Koordinations- und Integrationsaufgaben für die kommunale und freigemeinnützige Wohnungslosenhilfe, bzw. deren Hilfen in Wohnungsnotfällen und vertritt die Interessen der wohnungslosen und sozialausgegrenzten Menschen und der Wohnungslosenhilfe. Sie koordiniert auf Bundesebene die Kommunikation und den fachlichen Austausch über fachübergreifende Probleme mit angrenzenden Hilfesystemen der Sozialarbeit und den Sozialleistungsträgern der Sozial-, Gesundheits- und Wohnungspolitik sowie den Akteuren der Gesellschafts- und Sozialpolitik. Unter ihrem Dach finden sich öffentliche und freie Träger der Wohlfahrtspflege ebenso wie Selbsthilfeorganisationen der wohnungslosen Menschen.





















