Pressemitteilung: Frauenhauskoordinierung mahnt zur fraktionsübergreifenden Unterstützung beim Gewalthilfegesetz

Das Gewalthilfegesetz muss noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden. Ein Verschieben in die nächste Legislaturperiode wäre fatal.

Berlin, 22. Januar 2025 | Am kommenden Montag, dem 27. Januar 2025, findet im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages die Sachverständigenanhörung zum Gewalthilfegesetz statt. Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) ist dort als Expertin geladen. Wir begrüßen den Regierungsentwurf ausdrücklich und fordern fraktionsübergreifende Unterstützung.
 

„Das Gewalthilfegesetz muss jetzt verabschiedet werden. Ein Verschieben in die nächste Legislaturperiode wäre fatal“, betont Stefanie Leich, Vorstandsvorsitzende von FHK. „Deutschland hat mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention 2018 eine völkerrechtliche Verpflichtung übernommen, die unabhängig von der jeweiligen Regierung besteht. Die Umsetzung dieser Verpflichtung duldet keinen Aufschub. Das Gewalthilfegesetz ist ein entscheidender Schritt zur Erfüllung dieser Zusage und zur dringend notwendigen Verbesserung des Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder.“


Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ein Rechtsanspruch für gewaltbetroffene Personen den kostenfreien und niedrigschwelligen Zugang für Betroffene von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu Schutz und Beratung sichert. Die Umsetzung soll durch die Länder erfolgen, wobei der Bund sich mit 2,6 Milliarden Euro an der Regelfinanzierung und am bedarfsgerechten Ausbau des Hilfesystems beteiligen würde.

Bemerkenswert ist, dass der Antrag der CDU/CSU-Fraktion „Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen – Schutz, Hilfe und Unterstützungsangebote ausbauen“, vom 12. November 2024 in wesentlichen Punkten mit der Gesetzesinitiative der Bundesregierung übereinstimmt.
 

„Auch die Anträge der FDP-Fraktion und der Gruppe Die Linke zeigen, dass fraktionsübergreifend Einigkeit darüber besteht, wie desolat die Lage des Hilfesystems und wie dringend es dementsprechend ist, dies nun endlich mit einer bundesrechtlichen Regelung zu verbessern“, stellt Sibylle Schreiber, FHK-Geschäftsführerin, fest.


Kritisch sieht FHK den Zeitplan: Der Rechtsanspruch und damit die Verpflichtung der Länder, ein bedarfsgerechtes Angebot vorzulegen, ist erst für 2030 vorgesehen. Angesichts der Tatsache, dass Frauenhäuser aufgrund von Platzmangel schutzsuchende Frauen und ihre Kinder abweisen und diese wochenlang auf Beratung warten müssen, ist dieser Zeitrahmen problematisch.
 

Sibylle Schreiber betont: „Wir fordern den Bundestag auf, sich über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg zur Verabschiedung dieses Gesetzes durchzuringen. Es wäre eine verpasste Gelegenheit, wenn jetzt über Details gestritten würde, anstatt die Chance zu ergreifen, das Hilfesystem nachhaltig zu stärken. Je früher wir handeln, desto eher können wir den Schutz und die Unterstützung für Betroffene verbessern. Deutschland muss seinen Verpflichtungen nachkommen – nicht irgendwann, sondern jetzt.“