Pressemeldung: Bundeslagebild Häusliche Gewalt 2023: Alarmierende Zahlen von Partnerschaftsgewalt und Häuslicher Gewalt treffen auf ein dauerhaft unterfinanziertes Hilfesystem

In der heutigen Pressekonferenz mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser, Bundesfamilienministerin Lisa Paus und der Vizepräsidentin des Bundeskriminalamtes (BKA) Martina Link wurden die Zahlen zum Bericht „Häusliche Gewalt. Bundeslagebild 2023“ der Polizeilichen Kriminalstatistik vorgestellt. Insgesamt wurden 256.276 Betroffene häuslicher Gewalt registriert, davon 167.865 im Kontext von Partnerschaftsgewalt. Das entspricht einem weiteren Anstieg der Partnerschaftsgewalt um 6,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Rund 80 % der Betroffenen sind weiblich.

16,3 % aller in der polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Opfer sind Betroffene von Gewalt in Partnerschaften (167.865) In den häufigsten Fällen (59,1 %) geht es dabei um vorsätzliche einfache Körperverletzung, bei 24,6 % um Bedrohung, Stalking, Nötigung und in jedem zehnten Fall um gefährliche Körperverletzung. 2,6 % entfielen auf Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexuelle Übergriffe. 155 Frauen wurden durch ihren (Ex-)Partner getötet, was einen weiteren traurigen Anstieg von 16,5 % im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Etwa die Hälfte der Betroffene lebte zum Tatzeitpunkt mit dem Täter in einem gemeinsamen Haushalt. Die Tatverdächtigen sind zu rund 78 % männlich.

Die Zahlen von polizeilich registrierter Häuslicher Gewalt steigen nahezu kontinuierlich an. In den letzten fünf Jahren waren es ganze 19,5 %. Diese Entwicklung spiegelt sich auch beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ wieder, das von einem Anstieg der Hilfegesuche um 12 % zum Vorjahr berichtet.

Diese Zahlen sind erschreckend, bilden jedoch nur einen Bruchteil der tatsächlichen Fälle von Partnerschaftsgewalt ab, da bei einem erheblichen Anteil die Polizei nicht gerufen wird. Den Ernst der Lage verdeutlicht zudem die vor Kurzem veröffentlichte „Kostenstudie zum Hilfesystem für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Die Studie belegt die riesige Lücke zwischen dem Status Quo und dem tatsächlichen Bedarf im Frauengewaltschutz wissenschaftlich und untermauert die Forderung von FHK nach einem dringenden Ausbau der Frauenhausplätze.
Der Studie nach wurden insgesamt 403.1105 Beratungsgespräche mit 138.0956 Frauen geführt und insgesamt 14.070 Frauen und 15.770 Kinder in Schutzeinrichtungen aufgenommen. Der häufigste Grund, weshalb eine Frau nicht in einem Frauenhaus aufgenommen werden konnte, waren dabei fehlende Kapazitäten in den Einrichtungen.

„Schon seit Jahren steht der beständig wachsenden Zahl an Fällen von Partnerschaftsgewalt ein lückenhaftes und stark unterfinanziertes Hilfesystem gegenüber“, sagt Christiane Völz, Vorstandsvorsitzende von FHK. „Wir brauchen jetzt das versprochene Gewalthilfegesetz, mit einem Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für alle gewaltbetroffenen Frauen! Bund, Länder und Kommunen müssen gemeinsam ihrem Schutzauftrag nachkommen und endlich eine kostendeckende Finanzierung und den Ausbau des Hilfesystems sicherstellen.“

FHK betont dabei die Notwendigkeit einer inklusiven Perspektive, um sicherzustellen, dass Frauen unabhängig von ihrem Einkommen, ihrer Herkunft, ihres Wohnortes oder eventuellen gesundheitlichen Beeinträchtigungen Zugang zu Schutz und Beratung erhalten.

 

Das Bundeslagebild Häusliche Gewalt 2023 finden Sie hier.