Das Bundeskriminalamt hat am 21. April 2026 die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2025 veröffentlicht. Demnach sind Sexualdelikte um 2,8 Prozent gestiegen, Vergewaltigungen um 9 Prozent (seit 2018 um 72 Prozent).
Bei den Sexualdelikten sind die Tatverdächtigen überwiegend Freunde, Bekannte sowie (ehemalige) Partner – und zu 98,6 Prozent männlich. Gewalt gegen Frauen findet also zum allergrößten Teil dort statt, wo Frauen eigentlich sicher sein sollten: bei ihnen zu Hause.
Dabei gilt: Die PKS bildet nur das polizeilich bekannte Hellfeld ab – und selbst das sind keine verurteilten Täter, sondern Tatverdächtige. Das tatsächliche Ausmaß der Gewalt liegt weit darüber. Das zeigt auch die im Februar veröffentlichte Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“, nach der nur bis zu 5 Prozent der (Ex-)Partnerschaftsgewalt überhaupt angezeigt wird.
Ein Satz, der alles sagt
Wie groß die Ratlosigkeit zu (Ex-)Partnerschaftsgewalt ist, macht ein Fernsehinterview deutlich: Dirk Peglow, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, antwortete im ZDF heute journal auf die Frage, was er Frauen raten würde:
„Wenn man nach der statistischen Anzahl geht, besser keine Beziehung mit einem Mann eingehen.“
Peglows ernüchternde Antwort zeigt, wie sehr strukturelle Antworten auf geschlechtsspezifische Gewalt in der politischen Debatte fehlen. Dabei sind etwa die Forderungen von Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) und des Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) seit Jahren klar:
Gleichstellungspolitische Maßnahmen als präventiver Gewaltschutz: Wirtschaftliche Abhängigkeit und geschlechtsbasierte Machtgefälle zum Gewalttäter erschweren Frauen den Weg aus der Gewaltbeziehung erheblich. Die Politik muss Frauen durch gleichstellungspolitische Maßnahmen – z.B. mit Blick auf Gender Pay Gap oder Gender Care Gap – in die Lage versetzen, sich ohne Existenzangst von einem gewalttätigen Partner zu trennen.
Mehr Frauenhausplätze schaffen: Über 12.000 Plätze fehlen noch immer. Die Bundesländer müssen das Gewalthilfegesetz nutzen, um das Hilfesystem endlich inklusiv, barrierearm und intersektional auszubauen.
Gewaltschutz vor Umgangsrecht: Gewaltbetroffene Frauen und Kinder dürfen in Sorge- und Umgangsverfahren nicht zu regelmäßigem Kontakt mit dem Täter verpflichtet werden. Das Prinzip „Gewaltschutz vor Umgangsrecht“ muss deshalb gesetzlich verankert werden.
Verbindliches Risikomanagement: Polizei, Justiz, Fachberatungsstellen und Frauenhäuser müssen bei Hochrisikofällen eng und verpflichtend zusammenarbeiten – Gefährdungsanalysen und interdisziplinäre Fallkonferenzen müssen zur Regel werden.
Digitales Gewaltschutzgesetz: Für viele Formen digitaler Gewalt fehlt bis heute ein wirksamer strafrechtlicher Schutzrahmen.
Täterarbeit stärken: Standardisierte Programme müssen bei familienrechtlichen Verfahren und strafrechtlichen Sanktionen verpflichtend auferlegt werden.
Gewaltschutzstrategie verbindlich umsetzen: Das Bündnis Istanbul-Konvention kritisiert, dass die Gewaltschutzstrategie der Bundesregierung zentrale Vorgaben der Istanbul-Konvention nicht ausreichend umsetzt – und fordert konkrete, mit Zeitplan hinterlegte Maßnahmen sowie eine intersektionale Perspektive, die auch besonders vulnerable Gruppen einschließt.
Die PKS erscheint jedes Jahr. Solange die politischen Antworten darauf ausbleiben, werden die Zahlen weiter steigen – und betroffene Frauen und ihre Kinder weiter auf sich allein gestellt sein.
Zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2025





















