FHK-Forderungen: Was Deutschland für den Gewaltschutz tun muss

Von mehr Frauenhausplätzen bis Täterarbeit: Diese acht Maßnahmen braucht Deutschland für einen wirksamen Gewaltschutz.

1. Bundesweit müssen dringend mehr Frauenhausplätze geschaffen werden! 

Deutschland ist dazu verpflichtet, die Istanbul-Konvention und die EU-Richtlinie gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt umzusetzen. Die Bundesländer müssen durch das neue Gewalthilfegesetz das Hilfesystem bedarfsgerecht ausbauen. Laut Empfehlungen des Europarates fehlen über 12.000 Frauenhausplätze. Täglich müssen Schutzsuchende abgewiesen werden.​

2. Gewaltschutz in familiengerichtlichen Verfahren gewährleisten! 

Gewaltbetroffene Frauen und Kinder dürfen im Kontext von Sorge- und Umgangsregelungen nicht zu regelmäßigem Kontakt mit dem Täter verpflichtet werden. Hierfür muss die Istanbul-Konvention konsequent im Kindschaftsrecht umgesetzt werden. Das Prinzip "Gewaltschutz vor Umgangsrecht" muss endlich gesetzlich verankert werden.​

3. Weiterbildungen für Polizei und Justiz verstärken! 

Die Polizei sollte Maßnahmen wie Wegweisung, Gewahrsam­nahme, Gefährderansprachen und interdisziplinäre Fallkonferenzen bei Hochrisikofällen häufiger nutzen, um gewaltbetroffene Frauen besser zu schützen. Die Tatsache, dass die Hälfte der betroffenen Frauen keine rechtlichen Schritte unternimmt, ist alarmierend und zeigt, wie dringend Polizei und Justiz fachlich und traumasensibel weitergebildet werden müssen, um bedarfsgerecht zu handeln.​

4. Digitale Gewalt ernst nehmen und wirksam bekämpfen! 

Frauen werden besonders häufig Opfer von digitaler Gewalt mit rasant steigender Tendenz. Täter nutzen technische Geräte wie Smartphones, Laptops oder Ortungsgeräte, um Betroffene zu überwachen, sie zu erpressen oder ihren Ruf zu schädigen. Für viele Formen digitaler Gewalt fehlt ein wirksamer strafrechtlicher Schutzrahmen. Ein umfassendes Digitales Gewaltschutzgesetz ist deswegen dringend erforderlich.​

5. Kinder und Jugendliche brauchen im Frauenhaus spezifische Angebote! 

Der Kinderbereich muss in jedem Frauenhaus angemessen ausgestattet werden: mit ausreichend pädagogischen Fachkräften, kindgerecht ausgestatteten Räumlichkeiten und traumasensiblen, altersgerechten sozialpädagogischen Angeboten. Nur so kann die erforderliche Unterstützung und Stärkung der Kinder gewährleistet werden.​

6. Täterarbeit verstärken – weitere Gewalt verhindern! 

Frühzeitige, proaktive Täterarbeit ist ein wichtiger Baustein im ganzheitlichen Gewaltschutzsystem. Damit weitere Gewalt verhindert wird, müssen Täter die Verantwortung für das Geschehene übernehmen. Standardisierte Programme sollten sowohl von Polizei und Jugendamt als auch bei familienrechtlichen Verfahren und strafrechtlichen Sanktionen für Täter verpflichtend anerlegt werden.​

7. Frauenhäuser intersektional, barrierefrei und inklusiv ausbauen! 

Das Gewaltschutzsystem braucht eine intersektionale Perspektive, um ALLEN gewaltbetroffenen Frauen, TIN-Personen und Kindern Zugang zu Schutz und Unterstützung zu gewährleisten. Es muss für besonders vulnerable Gruppen inklusiv, barrierefrei und zugänglich gestaltet und weiterentwickelt werden. Dies betrifft bauliche Maßnahmen und konzeptionelle Weiterentwicklung ebenso wie verbesserte Sprachmittlung, Weiterbildungen und mehr personelle Ressourcen sowie vielfältige Kooperationen.​

8. Gewaltschutz und Gleichstellungspolitik sind nur zusammen wirksam! 

Wirtschaftliche Abhängigkeit und geschlechtsbasierte Machtgefälle zum Gewalttäter erschweren Frauen den Weg aus der Gewaltbeziehung erheblich. Die Politik muss Frauen durch gleichstellungspolitische Maßnahmen – z.B. mit Blick auf Gender Pay Gap oder Gender Care Gap – in die Lage versetzen, sich ohne Existenzangst von einem gewalttätigen Partner zu trennen. Wirksame Gleichstellungspolitik wirkt präventiv und verbessert die Sicherheit von Frauen und Kindern.


Unsere Forderungen finden Sie auch in der Kurzfassung unserer aktuellen Frauenhausstatistik: 


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