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LeSuBiA: Bundeskanzler Merz, machen Sie Gewaltschutz zur Chefsache!

FHK, djb & die GdP-Frauengruppe fordern eine nationale Gewaltschutzkonferenz und verbindliche Sofort-Maßnahmen.

Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK), der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) und die Frauengruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordern Bundeskanzler Friedrich Merz auf, Gewaltschutz zur Chefsache zu machen und eine nationale Gewaltschutz-Konferenz einzuberufen

Die heute veröffentlichte Dunkelfeldstudie LeSuBiA belegt: Körperliche und psychische Gewalt in (Ex-)Partnerschaften kommt 20-mal häufiger vor, als angezeigt wird (Anzeigeverhalten unter fünf Prozent). Jede fünfte Frau, die Gewalt durch ihren Partner erlebt, hat Angst um ihr Leben. Jede siebte Frau erlebt sexualisierte Gewalt. Frauen mit Migrationshintergrund sind besonders stark von Gewalt betroffen. 

Dabei geht die Gewalt gegenüber Frauen überwiegend von Männern aus (98 Prozent in der Partnerschaft, 90 Prozent bei sexualisierter Gewalt, 70 Prozent bei digitaler Gewalt). Was die Organisationen seit Jahren sagen, ist jetzt wissenschaftlich belegt: Für Betroffene ist es nach wie vor unglaublich schwer, wirksame Unterstützung zu finden, um eine Gewaltbeziehung zu verlassen. 

Die Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ (LeSuBiA) ist ein gemeinsames Projekt vom Bundeskriminalamt (BKA), Bundesministerium für Inneres (BMI) und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).

Seit der letzten großen Dunkelfeldstudie von 2004 fehlten in Deutschland aktuelle, repräsentative Daten zur Gewaltbetroffenheit. LeSuBiA schließt diese Lücke und erfasst erstmals geschlechterübergreifend das gesamte Ausmaß von Partnerschaftsgewalt, sexualisierter Gewalt und digitaler Gewalt – unabhängig davon, ob die Taten angezeigt wurden oder nicht.

„Bei der ,Innersten Sicherheit’ - der Sicherheit im eigenen Zuhause – darf es angesichts der erschreckenden Ergebnisse der LeSuBiA-Studie keinen weiteren Aufschub geben”, konstatiert FHK-Geschäftsführerin Sibylle Schreiber. 

FHK fordert deshalb, dass auf einer Nationalen Gewaltschutz-Konferenz alle relevanten Akteure zusammenkommen und verbindliche Sofort-Maßnahmen auf den Weg bringen.

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) sieht in der LeSuBiA-Studie einen klaren Auftrag an das Justizsystem: 

Die Zahlen zeigen, dass wir einen Paradigmenwechsel brauchen. Rechtsanwendende aus Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz müssen verpflichtend zu geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt fortgebildet werden – nicht als Option, sondern als Standard. Dafür braucht es auch fortlaufend empirische Daten zu sämtlichen Formen und Auswirkungen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ”, so Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der Strafrechtskommission im djb. 

Der djb fordert die gesetzliche Verankerung verpflichtender Fortbildungen für alle in Familien- und Strafverfahren beteiligten Personen. Nur mit spezialisiertem Wissen können Gerichte das wahre Ausmaß von Gewaltdynamiken erkennen und angemessen urteilen.

Die Frauengruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht die Polizei in einer Schlüsselrolle: 

Wenn nicht mal fünf Prozent der (Ex-)Partnerschaftgewalt überhaupt zur Anzeige kommen, muss die Polizei besser vorbereitet und mehr sensibilisiert werden, um rechtzeitig Warnsignale zu erkennen und Betroffene zu schützen. Dazu gehören ein vertieftes Verständnis für Dynamiken von Gewaltbeziehungen sowie klare Einsatzstandards, die Betroffenen Sicherheit geben, auch dann, wenn sie selbst noch nicht den Schritt zur Anzeige wagen”, so Erika Krause-Schöne, Bundesfrauenvorsitzende der GdP. 

Die Frauengruppe der GdP fordert die flächendeckende Einrichtung von Fachkommissariaten in den Dienststellen, die zwingend notwendigen Ressourcen hierfür sowie verbindliche, regelmäßige Fortbildungen bei der Polizei. Dass Sensibilisierung wirkt, zeigt u.a. die Kampagne der Brandenburger Polizei zum Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen am 25. November 2025 „Worte statt Wunden”: Polizistinnen und Polizisten lasen öffentlich zum Thema häusliche Gewalt und brachten Hilfsangebote direkt zu den Menschen. Auch die gesetzlichen Änderungen im Land Schleswig-Holstein sind beispielhaft hervorzuheben. Dies dürfen jedoch keine Punktlösungsansätze bleiben.

Gleichzeitig stellt Sibylle Schreiber, FHK-Geschäftsführerin fest:„Aber nicht nur politische, sondern alle gesellschaftlichen Akteure müssen Verantwortung gegen die Gewalt und für mehr Sicherheit für alle Frauen übernehmen, zum Beispiel auch Unternehmen und Konzerne.“ 

Wie das konkret aussehen kann, zeigt die Kosmetikfirma cosnova, die seit mehreren Jahren mit FHK kooperiert.

Mit der Initiative „cosnova says no“ setzt sich cosnova seit drei Jahren klar gegen Gewalt an Frauen ein. Ziel ist es, Gewalt sichtbar zu machen, gesellschaftliche Verantwortung einzufordern und Betroffenen eine Stimme zu geben. 

„Gewalt an Frauen ist kein privates Problem, sondern ein gesellschaftliches“, sagt Astrid Haury, Senior Corporate Responsibility Manager bei cosnova. „Wir wollen aufklären, Bewusstsein schaffen und konkrete Unterstützung ermöglichen.“ 

cosnova finanziert den Unterstützungsfonds der Frauenhauskoordinierung e.V., unterstützt Präventionsarbeit und engagiert sich langfristig für eine gleichberechtigte und gewaltfreie Zukunft von Frauen.

Zur LeSuBiA-Studie

 


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