Umgangsrecht und Gewaltschutz

Die Trennung von einem gewalttätigen Elternteil stellt gewaltbetroffene Frauen mit Kindern vor eine schwierige Aufgabe: Sie müssen sich und ihre Kinder schützen und gleichzeitig ihre eigenen Interessen mit denen ihrer Kinder abwägen. Hinzu kommt: Eine Trennung beendet die häusliche Gewalt nicht automatisch. Gerade die Trennungsphase kann für die Frauen sehr gefährlich sein. Konflikte können eskalieren, Übergriffe noch gewaltsamer werden und sogar damit enden, dass die Frauen getötet werden.

Oft unzureichende Abwägung vor Gericht

Kinder sind von häuslicher Gewalt mittelbar und unmittelbar betroffen. Sie erleben und beobachten die Gewalt gegen ihre Mutter oder erfahren selbst Gewalt. Viele entwickeln Verhaltensstörungen sowie langfristige emotionale und kognitive Probleme. Im Rahmen der gerichtlichen Entscheidung zu Sorge und Umgang wird dieser Zusammenhang jedoch viel zu wenig beachtet.

Beim Sorgerechtsstreit wird oft nicht oder nur unzureichend zwischen dem Recht der Frau und der Kinder auf Schutz einerseits und dem Recht des gewalttätigen Elternteils auf Umgang mit den Kindern andererseits abgewogen. Schutzanordnungen, die nach dem Gewaltschutzgesetz möglich wären, werden eingeschränkt und ausgehebelt.

Eine Ursache liegt darin, dass Richterschaft, Anwaltschaft, Jugendämter oder Verfahrensbeistände zum Teil nur wenig über häusliche Gewalt wissen, so dass die Auswirkungen von häuslicher Gewalt nicht als potentielle Gefährdung des Kindswohlsäerkannt werden und bei der Sorgerechtsentscheidung außen vor bleiben. Es muss unterschieden werden zwischen einer konfliktreichen Trennung und der Trennung aufgrund häuslicher Gewalt. Bei häuslicher Gewalt ist ein partnerschaftlicher Umgang der Eltern im Interesse der Kinder in der Regel schwierig.

FHK behandelt Umgangsrecht im Kontext häuslicher Gewalt

FHK beschäftigt sich seit Jahren mit dem Umgangsrecht im Kontext von häuslicher Gewalt. In Arbeitsgruppen, bei Fachveranstaltungen und im Austausch mit Frauenhäusern und Fachberatungsstellen hat FHK ermittelt, welche konkreten Schwierigkeiten es in solchen Verfahren gibt. So kann sich FHK mit den unterschiedlichen Akteur*innen auseinandersetzen und sich dafür einsetzen, dass häusliche Gewalt in kindschaftsrechtlichen Entscheidungen berücksichtigt wird.

 

Weitere Informationen zu den Auswirkungen von Partnerschaftsgewalt auf Kinder


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