Frauenhauskoordinierung (FHK) begrüßt grundsätzlich die Idee einer weiteren Konkretisierung von Rechten für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Frauen – und ihre Kinder. Dies betrifft insbesondere die Absicht, die von der Istanbul-Konvention noch nicht abgedeckten Gewaltformen einzubeziehen und das Thema weiter nach vorn zu bringen. Auch sehen wir, dass durch die Richtlinie Opfer unterstützt, der Zugang zur Justiz gewährleistet und Straftäter zur Rechenschaft gezogen werden sollen. Dabei geht es auch um die Harmonisierung des EU-Rechts.
Kritikpunkte und Lücken
Dem stehen jedoch verschiedene Bedenken entgegen, die insbesondere die Bereiche
- Prävention & strafrechtlicher Ansatz
- Umgangsrecht und Kindeswohl sowie
- Geschlechtsspezifik der Gewalt
betreffen.
Diese Kritikpunkte sind ausführlich der unten beigefügten Stellungnahme zu entnehmen.