Laut dem Referentenentwurf sollen Verstöße gegen Schutzanordnungen per elektronischer Aufenthaltsüberwachung besser überwacht werden können. Mit einer weiteren Änderung soll die Verpflichtung zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs für Gewalttäter gesetzlich geregelt werden.
FHK hat dazu Stellung genommen. Schützende Maßnahmen für erheblich gefährdete Frauen hält FHK für sinnvoll, steht den vorgeschlagenen Maßnahmen wie Fußfesseln jedoch kritisch gegenüber. Die Anordnung einer „Fußfessel“ erfolgt nicht in Absprache mit der Betroffenen und ohne begleitende Schutzmaßnahmen. Das Angebot sogenannter Täterkurse ist zwar sinnvoll, kann aber mit den aktuellen Ressourcen nicht im nötigen Umfang bedient werden. Es fehlt zudem an einer Synchronisierung mit Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie der unten stehenden Stellungnahme.