Am Freitag, 27. Februar 2026, diskutiert der Bundestag in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz. Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) begrüßt, dass das Thema Gewaltschutz endlich politische Priorität erhält – sieht aber erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Fußfessel: kein Allheilmittel
Die Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung (sogenannte „Fußfessel") kann ein sinnvolles Instrument in Hochrisikofällen sein. Doch die Fußfessel allein schützt nicht ausreichend vor Femiziden oder verhindert (Ex-)Partnerschaftsgewalt.
Nur etwa 10 Prozent der untersuchten Tötungsfälle wären überhaupt für dieses Instrument geeignet gewesen. Gleichzeitig hatten etwa 40 Prozent der betroffenen Frauen zuvor keinen Kontakt zur Polizei oder zu Hilfsangeboten – sie wären durch eine Fußfessel schlicht nicht erreichbar gewesen.
Hinzu kommt: Nur rund 12 Prozent der Frauenhausbewohnerinnen stellen überhaupt einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz. Wer die besonders gefährdeten Frauen schützen will, darf nicht allein auf ein Instrument setzen, das an ein zivilrechtliches Eilverfahren geknüpft ist – das die meisten Betroffenen sowieso nie in Anspruch nehmen.
Täterarbeit: richtig, aber unzureichend geregelt
Die geplante Anordnungsmöglichkeit von sozialen Trainingskursen und Gewaltpräventionsberatung ist grundsätzlich zu begrüßen. Täterarbeit ist ein wirksames Mittel, um Verhaltensänderungen anzustoßen. Problematisch ist jedoch: Betroffene Frauen haben kein Vetorecht. Die Anordnung erfolgt ohne ihre Beteiligung oder auf ihren Antrag. Außerdem fehlt es bundesweit an ausreichend qualifizierten und finanzierten Angeboten – derzeit gibt es lediglich 91 entsprechende Einrichtungen.
Was es wirklich braucht
Einzelne Instrumente schützen nur dann, wenn sie in ein umfassendes Gesamtkonzept eingebettet sind. Die Reform des Gewaltschutzgesetzes ist daher ein erster Schritt – aber kein ausreichender. FHK fordert:
- ein bundesweit einheitliches (Hoch-)Risikomanagement mit einheitlichen Gefährdungsanalyse-Tools
- die Einbeziehung von Fachkräften aus Frauenhäusern und Beratungsstellen in interdisziplinäre Fallkonferenzen
- eine Reform des Familienverfahrensrechts und des Kindschaftsrechts
- flächendeckende, ausfinanzierte Angebote der Täterarbeit
- einen besseren Zugang zum Recht für gewaltbetroffene Frauen





















