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Digitale Gewalt in Beziehungen: Kein Einzelfall, kein Privatproblem

Digitale Gewalt ist oft Teil von (Ex-)Partnerschaftsgewalt. Der Fall Collien Fernandes zeigt, warum es jetzt ein starkes Gesetz braucht.

Es braucht Mut, über Erfahrungen mit Gewalt öffentlich zu sprechen. Die Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes hat diesen Schritt getan: In einem Spiegel-Artikel schildert sie, wie ihr Ex-Mann gefälschte Profile von ihr erstellt und Deepfake-Inhalte verbreitet haben soll – darüber hinaus soll er ihr gegenüber auch körperlich gewalttätig worden sein. 

Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) ist beeindruckt vom Mut Collien Fernandes’, öffentlich darüber zu sprechen – und nimmt den Fall zum Anlass, auf das weit verbreitete, aber noch immer unterschätzte Problem der digitalen (Ex-)Partnerschaftsgewalt hinzuweisen. 

Digitale (Ex-)Partnerschaftsgewalt ist keine Ausnahme

Was Collien Fernandes beschreibt – die Erstellung gefälschter Profile, das Ausgeben als eine andere Person sowie die Verbreitung intimer Deepfake-Inhalte ohne Zustimmung – sind Formen digitaler (Ex-)Partnerschaftsgewalt, die auch viele Betroffene in Frauenhäusern kennen. Weitere Formen sind etwa das Ausspähen von Geräten, Ortung und Überwachung oder Bedrohungen über soziale Medien.

Die Erfahrung von Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) zeigt: 

Einzelne oder mehrere Formen von digitaler Gewalt finden nicht in Ausnahmefällen sondern in den meisten Fällen von (Ex-)Partnerschaftsgewalt statt – und zwar neben weiteren Gewaltformen wie körperlicher, finanzieller oder sexualisierter Gewalt.

Nur sehr wenige betroffene Frauen erstatten jedoch Anzeige – das zeigt auch die kürzliche veröffentlichte LeSuBiA-Dunkelfeldstudie

Strukturen fehlen – Gesetz muss kommen

Deshalb braucht es endlich ein wirksames Gesetz gegen digitale Gewalt. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag ein Gesetz gegen digitale Gewalt angekündigt – Justizministerin Stefanie Hubig will noch im Frühling einen ersten Entwurf vorlegen

Zum bereits vorliegenden Diskussionsentwurf der Bundesregierung hat FHK eine ausführliche Stellungnahme vorgelegt und darin klare Anforderungen formuliert: Ein digitales Gewaltschutzgesetz muss digitale (Ex-)Partnerschaftsgewalt ausdrücklich mitberücksichtigen – mit konkreten Schutzmaßnahmen für Betroffene, klaren Pflichten für Plattformbetreiber – etwa zum Löschen von strafbaren Inhalten – , und einem niedrigschwelligen Zugang zu Beratung. Strafverfolgungsbehörden müssen außerdem für das Thema sensibilisiert werden.

Der Fall Collien Fernandes zeigt: Digitale Gewalt kann jede treffen – und sie ist selten die einzige Form von Gewalt in einer Beziehung. Wer Betroffene schützen will, muss handeln – politisch, strukturell und gesellschaftlich.


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