Es braucht Mut, über Erfahrungen mit Gewalt öffentlich zu sprechen. Die Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes hat diesen Schritt getan: In einem Spiegel-Artikel schildert sie, wie ihr Ex-Mann gefälschte Profile von ihr erstellt und Deepfake-Inhalte verbreitet haben soll – darüber hinaus soll er ihr gegenüber auch körperlich gewalttätig worden sein.
Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) ist beeindruckt vom Mut Collien Fernandes’, öffentlich darüber zu sprechen – und nimmt den Fall zum Anlass, auf das weit verbreitete, aber noch immer unterschätzte Problem der digitalen (Ex-)Partnerschaftsgewalt hinzuweisen.
Digitale (Ex-)Partnerschaftsgewalt ist keine Ausnahme
Was Collien Fernandes beschreibt – die Erstellung gefälschter Profile, das Ausgeben als eine andere Person sowie die Verbreitung intimer Deepfake-Inhalte ohne Zustimmung – sind Formen digitaler (Ex-)Partnerschaftsgewalt, die auch viele Betroffene in Frauenhäusern kennen. Weitere Formen sind etwa das Ausspähen von Geräten, Ortung und Überwachung oder Bedrohungen über soziale Medien.
Die Erfahrung von Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) zeigt:
Einzelne oder mehrere Formen von digitaler Gewalt finden nicht in Ausnahmefällen sondern in den meisten Fällen von (Ex-)Partnerschaftsgewalt statt – und zwar neben weiteren Gewaltformen wie körperlicher, finanzieller oder sexualisierter Gewalt.
Nur sehr wenige betroffene Frauen erstatten jedoch Anzeige – das zeigt auch die kürzliche veröffentlichte LeSuBiA-Dunkelfeldstudie.
Strukturen fehlen – Gesetz muss kommen
Deshalb braucht es endlich ein wirksames Gesetz gegen digitale Gewalt. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag ein Gesetz gegen digitale Gewalt angekündigt – Justizministerin Stefanie Hubig will noch im Frühling einen ersten Entwurf vorlegen.
Zum bereits vorliegenden Diskussionsentwurf der Bundesregierung hat FHK eine ausführliche Stellungnahme vorgelegt und darin klare Anforderungen formuliert: Ein digitales Gewaltschutzgesetz muss digitale (Ex-)Partnerschaftsgewalt ausdrücklich mitberücksichtigen – mit konkreten Schutzmaßnahmen für Betroffene, klaren Pflichten für Plattformbetreiber – etwa zum Löschen von strafbaren Inhalten – , und einem niedrigschwelligen Zugang zu Beratung. Strafverfolgungsbehörden müssen außerdem für das Thema sensibilisiert werden.
Der Fall Collien Fernandes zeigt: Digitale Gewalt kann jede treffen – und sie ist selten die einzige Form von Gewalt in einer Beziehung. Wer Betroffene schützen will, muss handeln – politisch, strukturell und gesellschaftlich.





















