Heute vor 15 Jahren hat der Europarat die Istanbul-Konvention verabschiedet — das zentrale europäische Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Für Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) ist dieses Jubiläum Anlass für eine gemischte Bilanz: Die Konvention hat den Gewaltschutz in Deutschland sichtbar vorangebracht, zugleich ist ihre Umsetzung bis heute unzureichend.
Positiv ist, dass Gewalt gegen Frauen heute politisch und gesellschaftlich sichtbarer ist, dass Daten und Lagebilder verbessert wurden und dass auf Bundesebene neue Strukturen für Schutz und Hilfe entstanden sind. Mit dem Gewalthilfegesetz wurde außerdem erstmals ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung auf den Weg gebracht. Diese Schritte zeigen: Die Istanbul-Konvention wirkt — aber sie ist noch lange nicht vollständig umgesetzt.
Denn die Praxis bleibt lückenhaft. GREVIO, das unabhängige Expert*innengremium des Europarats zur Überprüfung der Istanbul-Konvention, hat Deutschland bereits deutliche Defizite bescheinigt, vor allem beim Ausbau spezialisierter Hilfesysteme, bei der verbindlichen Koordinierung und bei der Finanzierung.
Auch das Bündnis Istanbul-Konvention kommt in seiner jüngsten Stellungnahme zu dem Schluss, dass die Umsetzung in Deutschland weiterhin hinter den Anforderungen zurückbleibt — insbesondere bei einem intersektionalen Schutz, für marginalisierte Gruppen und bei einer dauerhaft abgesicherten Infrastruktur. Genau dort liegen die entscheidenden Baustellen: Es fehlen barrierefreie Plätze, verlässliche Finanzierung, starke Prävention und ein Gewaltschutz, der alle Betroffenen erreicht.
FHK fordert deshalb, die Istanbul-Konvention jetzt konsequent und verbindlich umzusetzen — nicht nur auf dem Papier, sondern mit ausreichenden Ressourcen, klaren Zuständigkeiten und einer Schutzstruktur, die niemanden ausschließt. Wer den Anspruch der Konvention ernst nimmt, muss Schutz, Beratung und Hilfe so ausbauen, dass sie tatsächlich überall verfügbar sind.





















