Im März 2026 hat das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) – ein Zusammenschluss von über 20 zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) – eine Stellungnahme zur Antwort Deutschlands auf den Fragebogen des Ausschusses der Vertragsparteien veröffentlicht. Das Bündnis kommt zu einem ernüchternden Befund: Die positive Selbstdarstellung der Bundesregierung entspricht in weiten Teilen nicht der Realität.
Zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Deutschlands Antwort auf die Empfehlungen des Vertragsparteienausschusses von 2022 beeindruckt zunächst durch ihren Umfang – doch das BIK stellt klar: Viele Maßnahmen beruhen auf befristeten oder bereits beendeten Projekten, eine nachhaltige Finanzierung fehlt. Neue Gesetze wie das Gewalthilfegesetz sind zwar begrüßenswert, doch das BIK warnt: Die gleichzeitige Ausweitung des gesetzlichen Auftrags – etwa durch verpflichtende Täterberatung – bei gleichzeitigem Rückzug der Kommunen aus der Finanzierung lokaler Gewaltschutzsysteme, der aktuell zu beobachten ist, führt zu einer zunehmenden Überlastung des bestehenden Hilfesystems. Ein auf Intersektionalität und Prävention ausgerichteter Gewaltschutz sowie die dringend notwendige Schnittstellenarbeit können unter diesen Bedingungen kaum geleistet werden.
Zentrale Kritikpunkte
Das BIK benennt in der Stellungnahme konkrete Lücken in der Umsetzung der Istanbul-Konvention:
Schutzlücken für marginalisierte Gruppen: TIN*-Personen, Frauen mit Behinderungen, geflüchtete und wohnungslose Frauen sind vom Gewalthilfegesetz und anderen Schutzmaßnahmen teilweise ausdrücklich oder faktisch ausgeschlossen.
Fehlende Verbindlichkeit der Gewaltschutzstrategie:Intersektionale Perspektiven kommen zu kurz, die Finanzierung vieler Maßnahmen ist nicht gesichert – und mit jeder neuen Regierung steht die Strategie erneut zur Disposition.
Unzureichende Finanzierung spezialisierter Unterstützungsdienste:Fehlende Absicherung spezialisierter Unterstützungsdienste: Weder die Finanzierung von NGOs noch der Ausbau spezialisierter Schutz- und Beratungsangebote sind dauerhaft gesichert.
Lücken bei Datenerhebung und Forschung: Besonders vulnerable Gruppen wie wohnungslose oder drogengebrauchende Frauen werden in Studien wie LeSuBiA nicht erfasst.
Sorge- und Umgangsrecht: Die Schutzbedürfnisse von Kindern und gewaltbetroffenen Müttern werden in familiengerichtlichen Verfahren nicht ausreichend berücksichtigt – pseudowissenschaftliche Konzepte wie das „Parental Alienation Syndrome" wirken sich weiterhin zu Lasten der Betroffenen aus.
FHK unterstützt die Stellungnahme
Als Mitglied des Bündnisses Istanbul-Konvention trägt Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) die Einschätzungen der Stellungnahme mit. Die Erkenntnisse aus der täglichen Arbeit in Frauenhäusern und Fachberatungsstellen bestätigen: Ohne ausreichend finanzierte, barrierefreie und intersektional ausgerichtete Strukturen bleibt der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt unvollständig.
Die vollständige Stellungnahme steht hier zum Download bereit:





















