Vom 13. bis 17. April 2026 führt die Expert*innengruppe GREVIO des Europarats ihren Staatenbesuch in Deutschland durch, um zu überprüfen, wie gut die Istanbul-Konvention in Deutschland umgesetzt wird. Der Staatenbesuch markiert den Abschluss im laufenden Evaluierungsverfahren.
GREVIO und die Istanbul-Konvention
GREVIO – die „Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence“ – ist ein unabhängiges Expert*innengremium des Europarats, das aus 15 Mitgliedern besteht. Es überprüft regelmäßig, wie die Vertragsstaaten der Istanbul-Konvention ihre Verpflichtungen umsetzen und veröffentlicht anschließend Berichte mit Feststellungen und Empfehlungen für die Staaten. Diese Berichte sind kein rechtlich bindendes Instrument, gelten aber als wichtige politische Orientierung – auch für die Bundesregierung.
Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, auch bekannt als Istanbul-Konvention, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Er schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt.
Bisher haben 39 Mitgliedsländer des Europarates und die Europäische Union (EU) die Istanbul-Konvention ratifiziert. Deutschland ratifizierte die Konvention am 12. Oktober 2017. Am 1. Februar 2018 trat sie in Deutschland in Kraft. Sie hat den Rang eines Bundesgesetzes. Die EU selbst ist der Konvention im Juni 2023 beigetreten.
Einige Länder des Europarats haben die Konvention unterzeichnet aber (noch) nicht ratifiziert. Hierzu gehören unter anderem die EU-Mitgliedstaaten, Litauen, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Bulgarien. Die Türkei hat am 22. März 2021 die Konvention mit Wirkung zum 1. Juli 2021 aufgekündigt. Polen hat 2021 das Verfassungsgericht um eine Prüfung der Vereinbarkeit der Konvention mit der polnischen Verfassung gebeten. In Ungarn hat das Parlament sich im Mai 2020 geweigert, die Konvention zu ratifizieren (Stand Januar 2026, Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte).
Aktuelle Evaluierungsrunde
Im Oktober 2022 legte GREVIO einen Basis-Evaluierungsbericht vor, in dem das Gremium einige Fortschritte, aber auch erhebliche Mängel bei der Umsetzung der Konvention in Deutschland erkannte. Aufbauend auf diesen Ergebnissen führt GREVIO thematische Evaluierungsrunden durch, in denen einzelne Vorschriften aus der Istanbul-Konvention genauer betrachtet werden.
Für Deutschland läuft nun also die erste thematische Evaluierungsverfahren mit dem Schwerpunkt: „Vertrauen schaffen durch Unterstützung, Schutz und Gerechtigkeit“. Der Fokus liegt damit auf der Frage, wie gut Betroffene von Gewalt Zugang zu Unterstützungsangeboten, Schutzmaßnahmen und Justiz erhalten.
Im Oktober 2025 reichte die Bundesregierung ihren Staatenbericht zu dieser thematischen Evaluierungsrunde ein (Version auf Deutsch). Parallel dazu hat das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK), dem auch Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) angehört, einen Alternativbericht vorgelegt – und darin aufgezeigt, wo die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland nach wie vor massiv hinter den Anforderungen zurückbleibt.
Während des aktuellen Staatenbesuchs führt GREVIO vertrauliche Gespräche mit Vertreter*innen der Bundesregierung, vier Landesregierungen – Baden-Württemberg, Berlin, Bremen und Thüringen – sowie der Zivilgesellschaft. Der abschließende Bericht des Expert*innengremiums wird voraussichtlich im November 2026 veröffentlicht.
Für FHK ist klar: Die Zivilgesellschaft wird die Gelegenheit des Staatenbesuchs nutzen, um auf die weiterhin bestehenden Schutzlücken hinzuweisen. Dazu gehören unter anderem die unzureichende Finanzierung spezialisierter Unterstützungsdienste, fehlende Schutzangebote für besonders vulnerable Gruppen und die noch immer nicht vollständig umgesetzte Gewaltschutzstrategie. FHK hat diese Kritik zuletzt gemeinsam mit dem BIK in einer Stellungnahme zur Antwort Deutschlands auf den Fragebogen des Vertragsparteienausschusses klar formuliert.





















