Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht - Frauenhauskoordinierung fordert nachhaltige Verbesserungen für gewaltbetroffene Frauen durch flächendeckenden Ausbau und Finanzierung des Unterstützungssystems

Anlässlich des Aktionstages zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen am 25. November ruft Frauenhauskoordinierung (FHK) die politisch Verantwortlichen dazu auf, effektiver gegen geschlechtsspezifische Gewalt als Menschenrechtsverletzung vorzugehen. FHK fordert von Bund, Ländern und Kommunen, schnellstens die prekäre Versorgung gewaltbetroffener Frauen nachhaltig zu verbessern. Frauenhäuser und Fachberatungsstellen sind so auszustatten, dass sie die erforderliche Unterstützung ohne lange Wartezeiten leisten können: Denn Wartezeiten sind gefährliche Zeiten für Frauen und mitbetroffene Kinder.

Dass die vorhandenen Frauenhausplätze in Deutschland den tatsächlichen Bedarf an Schutzplätzen nicht annähernd decken, ist hinreichend bekannt. Aber auch die Wartezeiten und teilweise weite Zugangswege zu Beratungs- und Interventionsstellen stellen für gewaltbetroffene Frauen ein Hindernis dar. Besonders problematisch ist die Situation in ländlichen Räumen, wo die Wege zu Beratungsstellen nicht selten sehr weit sind.

So ist beispielsweise die Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking in Magdeburg für ein Einzugsgebiet von 6.200 km² und damit 740.000 Einwohner_innen zuständig. Eine einzige Beraterin steht vor der Aufgabe, alle gewaltbetroffenen Frauen nach Polizeieinsätzen zu kontaktieren, sie über Schutzmaßnahmen zu informieren und ihnen Beratung anzubieten. „Mit dieser Ausstattung alle Frauen bedarfsgerecht zu unterstützen, ist in keinster Weise zu realisieren“ erklärt Heike Herold, Geschäftsführerin von Frauenhauskoordinierung.

Beratungsstellen, Interventionsstellen und Frauenhäuser machen deutlich: „Es reicht! Es muss endlich etwas passieren! Der Umgang mit den Menschenrechten von Frauen darf nicht am Geld scheitern! “ Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention verpflichtet, in angemessener geografischer Verteilung spezialisierte Hilfsdienste und langfristige Hilfen für Opfer von Gewalt bereitzustellen. Eine bedarfsgerechte und flächendeckende Finanzierung der Beratungs- und Hilfsangebote mit der Schaffung rechtlicher Grundlagen gehört dazu.