FHK veröffentlicht Positionspapier: Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt jetzt!

Eine Woche, nachdem sich Bund, Länder und Kommunen am Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ erstmals für eine bundesgesetzliche Regelung für den Zugang zu Schutz und Beratung ausgesprochen hat, fordert Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) eine zügige Regelung per Bundesgesetz und formuliert die Anforderungen an einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt in einem Positionspapier.

Abbildung zeigt vier unterschiedliche Frauen, die für einen Rechtsanspruch demonstrieren

Berlin, 31.05.2021. Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder ist in Deutschland nicht flächendeckend sichergestellt, oft hürdenreich und von enormen regionalen Unterschieden geprägt. Seit vielen Jahren setzt sich FHK deshalb für einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt ein, der bundesweit gleichwertige Bedingungen schaffen und die Finanzierung des Hilfesystems verlässlich absichern soll. Das hat FHK erneut in einem Positionspapier formuliert.

Ob und unter welchen Bedingungen Frauen bei Gewalterlebnissen Schutz finden, hängt bislang stark davon ab, in welcher Region die Betroffenen Unterstützung suchen. Für Frauen mit Behinderungen gibt es in einigen Bundesländern kein bedarfsgerechtes Schutzangebot. Auch ist die Finanzierung von Schutzeinrichtungen nicht nur uneinheitlich, sondern vielerorts unzureichend und eine freiwillige Leistung. Regelmäßig müssen Betroffene die Kosten für Unterstützung anteilig oder sogar vollständig selbst tragen. So beteiligte sich 2019 fast jede zweite Frau an den Kosten ihres Aufenthalts im Frauenhaus.

Der von FHK geforderte Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe soll den Weg für eine gleichwertige Unterstützung aller Betroffenen bundesweit ebnen, unbürokratischen Zugang zu Schutz erleichtern und es Hilfesuchenden ermöglichen, ihre Ansprüche rechtlich geltend zu machen. Um den äußerst unterschiedlichen Lebensbedingungen und Bedarfen der betroffenen Personen angemessen Rechnung zu tragen, sollte der Rechtsanspruch in einem eigenen Bundesgesetz verortet werden.

Erstmals sprachen sich in der vergangenen Woche auch der Bund, eine Mehrheit der Bundesländer und die kommunalen Spitzenverbände am Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ für eine bundesgesetzliche Regelung aus. Das wurde in einem Positionspapier des Runden Tisches veröffentlicht. FHK begrüßt diesen wichtigen Entschluss und fordert eine zeitnahe, konsequente Umsetzung unter Beteiligung des Hilfesystems.

„Dass die Vertreter_innen aller drei staatlichen Ebenen mehrheitlich ein Bundesgesetz zur Regelung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei Gewalt befürworten, ist ein ganz bedeutsamer Schritt, für den wir uns jahrzehntelang stark gemacht haben“, so FHK-Geschäftsführerin Heike Herold. „Wichtig ist, dass trotz der formulierten breiten Gestaltungsspielräume der Bundesländer vergleichbare Hil-festrukturen in allen Bundesländern realisiert werden. Sonst ist eine Fortsetzung des derzeitigen Flickenteppichs zu befürchten. Und es müssen in der neuen Legislaturperiode des Bundestages zügig Taten folgen und ein Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleitet werden, das die Expertise des Hilfesystems einbezieht. Wir können es uns nicht leisten, weitere Jahre ungenutzt verstreichen zu lassen, in denen Frauen und Mädchen nicht ausreichend vor Gewalt und Femiziden geschützt sind!“