Am Freitag, 21. November 2025, stellten Holger Münch, der Präsident des Bundeskriminalamt (BKA), zusammen mit Alexander Dobrindt, Bundesminister für Inneren, und Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Bundeslagebilder zu Häuslicher Gewalt und zu geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten für das Jahr 2024 vor.
Demnach waren im vergangenen Jahr 265.942 Menschen, davon mehr als 73 Prozent weiblich, von Häuslicher Gewalt betroffen – ein Anstieg um 3,8 Prozent und somit ein neuer, trauriger Höchststand. Im Fünfjahresvergleich beträgt der Anstieg sogar fast 18 Prozent.
132 Frauen und 24 Männer wurden im Jahr 2024 durch ihre Partner*innen getötet. Im Kontext der Partnerschaftsgewalt generell waren 80 Prozent der Betroffenen weiblich. Rund ein Viertel der Betroffenen von Partnerschaftsgewalt erlebt diese mehrfach. Zudem erleben die Betroffenen von Partnerschaftsgewalt oft mehrere verschiedene Gewaltformen.
Doch diese Zahlen sind nur die Spitze des Eisbergs, denn sowohl im Bereich der Partnerschaftsgewalt, also auch bei sexualisierter und digitaler Gewalt wird der Großteil der Taten nicht angezeigt: Die Anzeigequote liegt meist unter zehn Prozent, bei Partnerschaftsgewalt sogar unter fünf Prozent. Das zeigen erste Ergebnisse der Dunkelfeld-Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“, die in ein paar Wochen veröffentlicht werden soll.
Von innerfamiliärer Gewalt sind am stärksten Kinder zwischen 6 und 14 Jahren betroffen. Dies spiegelt sich auch im Alltag in Frauenhäusern – dort wohnen mehr Kinder als Frauen, da 60 Prozent der Frauen mit ihren Kinder ins Frauenhaus kommen. Kinder, die diese Gewalt miterleben, sind häufig traumatisiert und benötigen schnell fachgerechte Unterstützung. Doch nicht alle Frauenhäuser sind dafür entsprechend ausgestattet. Oft fehlt es an kindgerechten Räumlichkeiten und Fachkräften.
Fußfessel ist kein Allheilmittel, sie wird nur einem Bruchteil der Betroffenen helfen
Der am Mittwoch, 19. November 2025, vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung wurde bei der Vorstellung der Bundeslagebilder als eine starke Maßnahme angepriesen, um die Zahlen in Zukunft zu senken. Doch bis die elektronische Aufenthaltsüberwachung überhaupt zum Einsatz kommen kann, muss die Gewaltspirale schon massiv fortgeschritten sein.





















