FHK veröffentlicht Diskussionspapier zum Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt

Nach wie vor ist es in Deutschland für viele Frauen alltägliche Realität, körperliche, sexualisierte oder psychische Gewalt zu erleben. Deutschland hat sich dem Schutz von Frauen vor Gewalt international und national über Abkommen und Gesetze verpflichtet, dazu braucht es ein niedrigschwelliges, bedarfsgerechtes und auskömmlich finanziertes Hilfe- und Unterstützungssystem. Wie Studien und Praxiserfahrungen zeigen, fehlt es jedoch vielerorts an ausreichenden Angeboten. Schutzsuchende Frauen und deren Kinder müssen regelmäßig aus Platzmangel von Frauenhäusern abgewiesen werden oder können aufgrund fehlender Personalressourcen in Fachberatungsstellen nicht bedarfsgerecht unterstützt werden, häufig scheitert der erforderliche Schutz in einem anderen Bundesland an den Finanzierungsmodalitäten.

Diese Situation ist aus Sicht von FHK nicht länger hinnehmbar, es besteht dringender Handlungsbedarf. Daher setzt sich FHK seit vielen Jahren für einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt ein, damit Frauen und deren Kinder adäquate Unterstützung bei geschlechtsspezifischer Gewalt erhalten. Alle gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder brauchen einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz und Unterstützung. Dieser muss als staatliche Aufgabe in einem Bundesgesetz geregelt und von Bund, Ländern und Kommunen umgesetzt werden. Auf dieser Grundlage muss es zeitnah eine adäquate finanzielle Ausstattung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen geben.

In einem mehrjährigen Prozess hat FHK mit Vertreter_innen aus der FHK-Mitgliedschaft einen Regelungsvorschlag erstellt und legt ihn im Folgenden als Diskussionspapier für den gesellschaftspolitischen Diskurs vor. Darin zeigt FHK die wichtigsten Fragen eines Rechtsanspruchs mit Verortung im SGB XII auf und erläutert, welche Leistungsansprüche für die Betroffenen hieraus entstehen und welche Finanzierungslogiken sich hieraus für das Hilfesystem bei Gewalt ergeben.

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