Bundestag stimmt Ratifizierung der Istanbul-Konvention zu

Sechs Jahre nach der Unterzeichnung der Istanbul-Konvention hat der Deutsche Bundestag in der zweiten und dritten Lesung die Ratifizierung der sogenannten Istanbul-Konvention „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ zugestimmt.

Frauenhauskoordinierung begrüßt dies ausdrücklich.

 

Deutschland hat die Konvention am 11. Mai 2011 zusammen mit zwölf weiteren Mitgliedstaaten des Europarates unterzeichnet - bislang ist sie aber noch nicht umgesetzt.

Bis heute haben insgesamt 43 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet und 23 haben es ratifiziert. Deutschland ist somit der 24. Staat, der die Konvention ratifiziert.

„Die Istanbul-Konvention ist der erste völkerrechtliche Vertrag, dem europäische Staaten beitreten können, mit dem umfassende und spezifische Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie zum Schutz der Opfer formuliert wurden. Sie sieht vor, dass die Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystem der Unterzeichnerstaaten verankert werden muss und alle diskriminierenden Vorschriften abzuschaffen sind. Unter anderem sieht sie eine Rechtsberatung, psychologische Betreuung, finanzielle Beratung und den Zugang zu Unterbringungsmöglichkeiten zum Beispiel in Frauenhäusern vor. Zudem verpflichten sich die Vertragsstaaten, gegen alle Formen körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt, gegen Zwangsheirat, Genitalverstümmelung, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation vorzugehen.

Linke und Grüne forderten die Bundesregierung auf, ihren Vorbehalt gegen Artikel 59 der Istanbul-Konvention zurückzuziehen, um geflüchteten oder migrierten Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind oder als Zeuginnen in Strafverfahren aussagen, ein sofortiges eigenständiges Aufenthaltsrecht zu ermöglichen. Die beiden Oppositionsfraktionen bemängelten zudem die nicht ausreichende Finanzierung von Frauenhäusern in Deutschland. Hier müsse sich der Bund stärker engagieren. Union und SPD hielten dagegen, dass die Finanzierung der Frauenhäuser Aufgabe der Länder und Kommen sei. Einen Antrag, in dem die Linksfraktion einen Rechtsanspruch auf sofortige umfassende Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder sowie eine dauerhafte Finanzierung der Frauenhäuser fordert (<link http: dip21.bundestag.de dip21 btd _blank pdf-datei drucksache öffnet sich in einem neuen>18/7540), wurde vom Familienausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der Linken und Grünen abgelehnt.“

Quelle: <link http: www.bundestag.de presse hib _blank external-link-new-window external link in new>www.bundestag.de

Der Bundesrat befasst sich am 7.7.2017 mit der Ratifizierung der Konvention. Das Inkrafttreten ist für Anfang 2018 geplant.

Frauenhauskoordinierung setzt sich für eine Streichung des Vorbehaltes gegen Artikel 59 der Istanbul-Konvention ein. Die Stellungnahme von Frauenhauskoordinierung zum Referentenentwurf der Istanbulkonvention steht Ihnen <link http: www.frauenhauskoordinierung.de fhk-materialien-service stellungnahmen detailansicht artikel stellungnahme-fhk-zum-referentenentwurf-zur-istanbul-konvention.html _blank internal link in new>hier zur Verfügung: