FHK setzt sich seit vielen Jahren für einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt ein. Damit wollen wir erreichen, dass Frauen und ihre Kinder adäquate Unterstützung bei geschlechtsspezifischer Gewalt bekommen. Ein bundesweit geltender Rechtsanspruch bietet Gewaltbetroffenen größere Rechtssicherheit. Aus Sicht von FHK ist der Rechtsanspruch notwendig, damit:
Ein bundesrechtlich geregelter Rechtsanspruch gibt gewaltbetroffenen Frauen eine Rechtsgrundlage, auf der sie Schutz, Beratung und Unterstützung bei Gewalt geltend machen und notfalls auch einklagen können. Er konkretisiert die im Grundgesetz verankerte allgemeine Pflicht des Staates zum Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit.
Mit dem Rechtsanspruch kommt aus unserer Sicht der Staat seiner Verantwortung für den Schutz von Frauen und für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen nach. Zudem erkennt dieser Rechtsanspruch für gewaltbetroffene Menschen die Unrechtmäßigkeit der Gewalt an. Geschlechtsspezifische Gewalt wird als gesamtgesellschaftliches und nicht als privates Problem anerkannt.
Träger der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen gewinnen durch den Rechtsanspruch mehr Finanzierungs- und Planungssicherheit. Sie sind nicht mehr abhängig von freiwilligen staatlichen Leistungen oder Haushaltslagen in den Kommunen und Ländern. Scheitern Vergütungsvereinbarungen, können sie Schiedsstellen anrufen.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Finanzierung des Hilfesystems in Deutschland.
Positionspapier von FHK (2021): Ein Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt
Zum Rechtsanspruch auf Schutz vgl. Stellungnahme von Prof. Dr. Stephan Rixen in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation, 09.01.2013 im Landtag NRW.