Runder Tisch spricht sich für Bundesgesetz zum Zugang zu Schutz und Beratung aus

Erstmals befürwortet eine Mehrheit von Bund, Ländern und Kommunen, mit Hilfe eines Bundesgesetzes einheitliche und angemessene Bedingungen für den Zugang zu Schutz und Beratung sowie für die Finanzierung des Hilfesystems bei Gewalt zu etablieren. Das geht aus dem Poisitonspapier hervor, das die Teilnehmenden des Runder Tisches „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ am 27. Mai 2021 gemeinsam verabschiedeten.

Der Runde Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" war erstmals im September 2018 auf Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend  zusammengekommen, um mit Vertreter_innen aus Bund, Ländern und Kommunen den Ausbau und die Absicherung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen in Deutschland zu voranzubringen. Bislang ist der Zugang zu Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder von erheblichen regionalem Unterschieden geprägt. Als Bilanz aus der bisherigen Arbeit verabschiedeten die Teilnehmenden des Runden Tisches am 27. Mai 2021 mehrheitlich ein Positionspapier, in welchem sie sich für eine Regelung zur Finanzierung von und dem Zugang zu Schutz und Beratung durch ein Bundesgesetz aussprechen.

Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) begrüßt dies als wichtigen und dringend angebrachten Schritt hin zu gleichwertiger Unterstützung für alle Betroffenen bundesweit. Seit vielen Jahren fordert FHK die Etablierung eines bundesweiten Rechtsanspruches auf Schutz und Hilfe bei Gewalt. Mit dem Positionspapier befürwortet nun erstmals auch eine Mehrheit (1 Gegenstimme, 4 Enthaltungen) aller staatlichen Ebenenen eine bundesgesetzliche Regelung als notwendige Maßnahme, um bundesweit einen bedarfsgerechten und niedrigschwelligen Zugang zu Unterstützung sowie eine ausreichend finanzierte Infrastruktur zu gewährleisten.

Das vorgelegte Positionspapier soll die Grundlage für einen Gesetzentwurf in der nächsten Legislaturperiode bilden. Dieses Vorhaben gilt es in den Augen vorn FHK zeitnah, konsequent und unter engem Einbezug von Vertreter_innen des Hilfesystem umzusetzen. Fachliche Einschätzungen und Vorschläge für das Vorhaben eines Rechtsanspruchs sind dem entsprechenden Positionspapier von FHK zu entnehmen.