Seit Februar 2018 gilt in Deutschland das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, kurz: Istanbul-Konvention. Damit hat sich Deutschland verpflichtet, Frauen und ihre Kinder umfassend vor Gewalt zu schützen. Trotzdem fehlen in Deutschlands Frauenhäusern, gemessen an den Vorgaben der Konvention, noch immer rund 14.600 Plätze – und das bei steigenden Zahlen häuslicher Gewalt[1].
„Für schutzbedürftige Frauen und ihre Kinder bedeutet das Lebensgefahr“, erklärt UN Women Deutschland und fordert ein nationales Bundesgesetz, das Frauen und Kindern einen Anspruch auf einen Platz im Frauenhaus sichert.
Forderungen an die Bundesregierung
In der Petition fordert die Organisation:
- Das Recht von Frauen und Kindern auf Schutz vor Gewalt, somit auch auf einen Platz im Frauenhaus, in einem Bundesgesetz zu verankern.
- Eine langfristige bundesweite Finanzierung, um die dringend benötigten fehlenden 14.600 Plätze in Frauenhäusern zu schaffen.
- Männer zum Teil der Lösung machen: gezielte Präventions- und Bewusstseinsarbeit für Männer, um Gewalt gegen Frauen zu stoppen.
FHK macht bereits sich seit vielen Jahren für einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt stark.
Deshalb unterstützt Frauenhauskoordinierung die Petiton von UN Women Deutschland. Unterschreiben auch Sie und bekämpfen Sie mit uns häusliche Gewalt!
Hier geht es zur Petition: https://petition.unwomen.de/haeusliche-gewalt.html# .
[1]1 Vgl. BKA (2019): Partnerschaftsgewalt. Kriminalstatistische Auswertung. URL: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Partnerschaftsgewalt/partnerschaftsgewalt_node.html (letzter Aufruf 12.12.2019).