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Bundesrat fordert ganzheitliches Konzept gegen häusliche Gewalt und Änderungen im Familienrecht

Partnerschaftsgewalt geht auch nach einer Trennung oft weiter, insbesondere im Kontext von Sorge- und Umgangsrechtsverfahren.

Am Freitag, dem 27. März 2026, hat der Bundesrat die Entschließung „Ganzheitliches Konzept gegen häusliche Gewalt – Lücken im familiengerichtlichen Verfahrensrecht schließen“ verabschiedet und damit die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert.

Was der Bundesrat fordert

Der Bundesrat stellt fest: Häusliche Gewalt nimmt zu – und das familiengerichtliche Verfahrensrecht hält damit nicht Schritt. Die Entschließung fordert ein ganzheitliches Konzept, das Gewaltschutz und Kindschaftsrecht konsequenter miteinander verzahnt. 

Konkret verlangt der Bundesrat unter anderem, dass Gewaltschutz im familiengerichtlichen Verfahren stärker Vorrang erhält und dass der Informationsfluss zwischen Gewaltschutz- und Kindschaftsverfahren verbessert wird – damit Kinder und ihre Mütter nicht durch familiengerichtliche Entscheidungen erneut gefährdet werden.

Langjährige Forderung von FHK

Für Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) ist die Entschließung des Bundesrats ein wichtiges politisches Signal – und eine Bestätigung dessen, was FHK seit Jahren in der Fachpraxis beobachtet und politisch einfordert: Der Grundsatz „Gewaltschutz vor Umgangsrecht“ muss gesetzlich verankert werden. 

Kinder, die gemeinsam mit ihren Müttern Schutz im Frauenhaus suchen, sind häufig selbst von Gewalt betroffen oder haben sie miterlebt. Familiengerichtliche Entscheidungen und Verfahren, die diesen Kontext nicht ausreichend berücksichtigen, können für sie zur erneuten Gefährdung werden. 

Deshalb dürfen gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder im Kontext von Sorge- und Umgangsregelungen nicht weiterhin zum regelmäßigen Kontakt mit dem Täter verpflichtet werden. 

Jetzt muss die Bundesregierung handeln

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Ob diese die Forderungen aufgreift, liegt in ihrer Verantwortung. FHK erwartet, dass dieses klare Signal des Bundesrats ernst genommen wird – und appelliert an die Bundesregierung, die notwendigen gesetzlichen Änderungen zu schaffen.

 


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