Erster „Monitor Gewalt gegen Frauen“

Erstmals wertet die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland aus.

Der am 03. Dezember 2024 erschienene Bericht der neu eingerichteten Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt stellt erstmals umfassend dar, wie sich das Phänomen geschlechtsspezifische Gewalt in Deutschland in den vergangenen Jahren entwickelt hat. Mit Blick auf die Anforderungen der Istanbul-Konvention geht es dabei zudem um die Frage, welche Maßnahmen Bund und Länder ergriffen haben, um ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Im Fokus der ersten Auswertung steht der Berichtszeitraum 2020 bis 2022.

Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt ist eine von der Istanbul-Konvention geforderte Institution zum Monitoring geschlechtsspezfisicher Gewalt. Sie ist am Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelt und hat im November 2022 ihre Arbeit aufgenommen.

Inhalt

Der „Monitor Gewalt gegen Frauen – Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Erster Periodischer Bericht“ beleuchtet das Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland. Darüber hinaus bildet er den Umsetzungsstand der Istanbul-Konvention zu folgenden Themenebereichen ab:

  • Analyse der Bundes- und Landesaktionspläne
  • Prävention
  • Zugang zu Schutz und Beratung
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Femizide
  • Gewaltschutz
  • Asyl und Migration
  • Digitale Dimension von Gewalt

Der „Monitor Gewalt gegen Frauen" ist als Langfassung sowie als Kurzfassung kostenfrei online verfügbar.