Für die im Koalitionsvertrag verankerte Reform des Kindschaftsrechts wurde am 16.01.2024 vom Bundesministerium für Justiz ein erstes Eckpunktepapier vorgelegt. Es sollen insbesondere das Sorgerecht, Umgangsrecht und Adoptionsrecht modernisiert werden, da das deutsche Familienrecht „an zahlreichen Stellen der Realität des Familienlebens nicht mehr Rechnung trage“.
Während das Eckpunktepapier zahlreiche begrüßenswerte Maßnahmen enthält, die Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) unterstützt und in einer Pressemeldung bereits thematisiert hat, besteht insbesondere bei der Anordnung einer Umgangspflegschaft sowie der Gefahr eines hohen Beratungs- und Einigungsdruck noch Nachbesserungsbedarf, um eine Gefährdung der Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils abzuwenden.
An das Bundesjustizministerium formuliert FHK daher die Erwartung, diese Bedenken in die geplante Rechtsänderung mit aufzunehmen und sieht einem entsprechend angepassten Referent*innen-Entwurf entgegen. Eine entsprechende Reform des Sorge- und Umgangsrechts ist lange überfällig und stellt einen entscheidenden Schritt im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt dar.
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