Ende März hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) einen ersten Referentenentwurf zur Reform des SGB VIII (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) vorgelegt. Die unter dem Stichwort einer „inklusiven“ Kinder- und Jugendhilfe bereits lange erwartete Reform sollte mehr Selbstbestimmung und Teilhabe für beeinträchtige Kinder und Jugendliche ermöglichen. Der Entwurf wird diesem Anspruch allerdings nicht gerecht. Aus Sicht von Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) deutet vieles auf einen Paradigmenwechsel hin: Individuelle Rechtsansprüche werden geschwächt während Kosteneffizienz in den Vordergrund rückt. Zahlreiche Fachverbände – darunter BAG-FW, VAMV, Der Kinderschutzbund , BKSF – kritisieren den Entwurf.
Parallel dazu sorgen diskutierte Kürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und beim Unterhaltsvorschuss für große Besorgnis. Ein vom Paritätischen Gesamtverband veröffentlichtes Arbeitspapier zeigt Einsparpläne in Milliardenhöhe. Betroffen wären unter anderem Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderungen, Alleinerziehende und Familien. Individuelle Rechtsansprüche auf Schulbegleitung sollen gestrichen, das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen eingeschränkt, die Nachbetreuung junger Erwachsener aus der Jugendhilfe abgeschafft, der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende zusammengestrichen werden.
Kosteneinsparungen wichtiger als Kinderschutz & Schutz vor Gewalt?
Aus Sicht von FHK geht es dabei um mehr als Einsparungen bei einzelnen Leistungen: Es hat Folgen für den Schutz vor Gewalt. Verlässliche Unterstützungsstrukturen sind zentral für Prävention – insbesondere bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt. Werden Hilfesysteme wie die Kinder- und Jugendhilfe geschwächt, sinken die Chancen, Gewalt frühzeitig zu erkennen und Betroffene wirksam zu schützen. Gleichzeitig erschweren finanzielle Unsicherheiten und Abhängigkeiten die Trennung aus gewaltgeprägten Lebenssituationen.
„Prävention von Gewalt – insbesondere von geschlechtsspezifischer & häuslicher Gewalt – ist auf verlässliche Strukturen angewiesen. Wenn Unterstützungssysteme für Kinder und Jugendliche sowie Alleinerziehende strukturell geschwächt werden, hat das direkte Auswirkungen auf den Gewaltschutz", bringt es FHK-Geschäftsführerin Sibylle Schreiber auf den Punkt.
Besonders kritisch bewertet FHK Einschnitte bei Alleinerziehenden und Kindern mit Behinderungen. Sie widersprechen Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention.
FHK fordert deshalb:
- keine Kürzungen im sozialen Bereich,
- keine gesetzlichen Änderungen, die zu Kürzungen und Einschränkungen der Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderung führen,
- den Erhalt und Ausbau von Unterstützungsstrukturen für Kinder, Jugendliche und Familien,
- keine Aufweichung von individuellen Rechtsansprüchen aus Gründen der Kostensenkung,
- die Wahrung und Sicherung von Selbstbestimmungsrechten für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen,
- eine verlässliche finanzielle Absicherung für Alleinerziehende,
- eine konsequente Stärkung von Prävention und Gewaltschutz.
Soziale Sicherheit, Teilhabe und Gewaltschutz gehören zusammen. Werden Unterstützungs- und Teilhabestrukturen geschwächt, verstärkt das gesellschaftliche Spaltung – und erhöht auch das Risiko von Gewalt. Prävention, Schutz und Teilhabe sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden. Es braucht starke Strukturen für Kinder, Jugendliche, Frauen, Familien, Alleinerziehende und Menschen mit Behinderungen – jetzt mehr denn je.





















