Pressemitteilung: Gewaltschutz auf eigene Kosten? Jede 4. Frau muss Aufenthalt im Frauenhaus selbst mitfinanzieren

FHK präsentiert bundesweite Frauenhaus-Bewohner_innenstatistik 2018

Foto: Oberthür

FHK-Bewohner_innenstatistik 2018

Berlin, 17.09.2019. Wie sieht es aus in Deutschlands Frauenhäusern? Als einzige bundesweite Erhebung informiert dazu die neue „Bewohner_innenstatistik 2018“ der Frauenhauskoordinierung (FHK). Mit 180 Einrichtungen hat sich über die Hälfte der ca. 340 Frauenhäuser in Deutschland an der Untersuchung beteiligt. Neben Anzahl und Verweildauer erfasst die Statistik unter anderem Alter, Herkunft und Bildungsgrad der gewaltbetroffenen Frauen. In einer Sonderauswertung wird diesmal zusätzlich die Lage von gewaltbetroffenen EU-Bürger_innen in Schutzunterkünften untersucht.

Damit liegen für das Jahr 2018 Zahlen zu 7172 Frauen und fast 8000 Kindern in den Frauenhäusern der Bundesrepublik vor. „7172 Frauen, die vor häuslicher Gewalt in ein Frauenhaus fliehen müssen – das sind 7172 zu viel“, erklärt FHK-Geschäftsführerin Heike Herold. „Und wir dürfen nicht vergessen: Wen wir hier nicht sehen, sind all jene Frauen, die zwar der Gewalt in den eigenen vier Wänden entkommen möchten, aber von den Frauenhäusern nicht aufgenommen werden können.“

Kein Platz für EU-Bürger_innen?

Das betrifft in besonderem Maße EU-Bürger_innen, die im Fokus der diesjährigen Sonderauswertung stehen: Immer wieder weisen Frauenhäuser darauf hin, dass gewaltbetroffene Frauen aus anderen EU-Staaten zurückgewiesen werden müssen. Neben dem Platzmangel stellt dabei vor allem die Finanzierung eine besondere Hürde dar: Aufenthalte im Frauenhaus werden häufig über Leistungsansprüche aus dem Sozialgesetzbuch finanziert.  Weil EU-Bürger_innen in vielen Fällen nicht leistungsberechtigt sind, müssten sie Unterkunft und Beratung im Frauenhaus selbst finanzieren – und kommen deshalb oft gar nicht in den Schutzunterkünften an.

Das Problem betrifft jedoch auch Personengruppen mit deutscher Staatsangehörigkeit: So fallen beispielsweise Student_innen oder Frauen mit eigenem Einkommen ebenfalls durch das Finanzierungsraster des Hilfesystems. Fast jede vierte Frau musste sich laut FHK-Statistik im Jahr 2018 an der Finanzierung ihres Aufenthalts im Frauenhaus beteiligen. Damit Kosten für den eigenen Schutz nicht länger auf Gewaltopfer übertragen werden, fordert Frauenhauskoordinierung eine ausreichende und bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern.

Die vollständige „Bewohner_innenstatistik 2018“ kann ab sofort gegen einen Beitrag von 15 € (Mitglieder und Student_innen: 7,50 €) angefordert werden. Bestellungen richten Sie bitte an info@frauenhauskoordinierung.de.