„Dass im Schnitt alle vier Minuten eine Frau in Deutschland Gewalt durch ihren (Ex-)Partner erlebt, ist schlimm genug. Umso erschreckender ist es, dass es nach wie vor bei weitem kein ausreichendes Hilfeangebot gibt. Deshalb mahnen wir als Verein, der bundesweit 275 Frauenhäuser und 300 Fachberatungsstellen unterstützt, dringenden Handlungsbedarf im Bereich Gewaltschutz an“,
erklärt Sibylle Schreiber, Geschäftsführerin von FHK.
Die acht Kernforderungen lauten:
1. Gewalthilfegesetz und Ausbau des Hilfesystems
FHK fordert ein Bundesgesetz mit Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen. Bis zum Inkrafttreten eines solchen Rechtsanspruchs fordert FHK, dass ein neues Bundesinvestitionsprogramm den dringend benötigten Ausbau von über 14.000 zusätzlichen Frauenhausplätzen ermöglicht.
2. Gewaltschutz in familiengerichtlichen Verfahren
Gewaltbetroffene Frauen und Kinder im Kontext von Sorge- und Umgangsregelungen dürfen nicht zu regelmäßigem Kontakt mit dem Täter gezwungen werden. Hierfür müssen die Anforderungen der Istanbul-Konvention müssen konsequent im Kindschaftsrecht umgesetzt werden. Das Prinzip "Gewaltschutz vor Umgangsrecht" muss endlich verankert werden.
3. Digitale Gewalt bekämpfen
Gesetzeslücken bei digitaler Gewalt müssen geschlossen werden, insbesondere bei nicht-einvernehmlicher Bildweitergabe und Cyberstalking. Fachberatungsstellen und Frauenhäuser benötigen zusätzliche IT-Unterstützung, um Betroffene auch bei technikbasierter Gewalt effektiv zu schützen und zu beraten.
4. Fortbildung von Polizei und Justiz
Polizei und Justiz müssen fachlich und traumasensibel ausgebildet sein, um von Betroffenen als vertrauenswürdige Anlaufstellen wahrgenommen werden. Systematische und verpflichtende Schulungen zu geschlechtsspezifischer Gewalt sind unerlässlich, genau wie ein bundesweit einheitliches, interdisziplinäres Fallmanagement.
5. Täterarbeit verstärken
Proaktive Präventionsprogramme müssen verpflichtend für Gewaltausübende eingeführt werden. Dies erfordert qualifizierte Anbieter*innen und deren bedarfsgerechte Finanzierung.
6. Verbesserung der Datenlage
Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt muss fortgeführt werden. Empirisch gesicherte Erkenntnisse sind entscheidend für Prävention und Risikobewertung. Um die Istanbul-Konvention umzusetzen, bedarf es in Deutschland zudem einer staatlichen Gesamtstrategie zur Bekämpfung von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen.
7. Gewaltprävention als grundlegendes politisches Ziel
Das oberste Ziel einer jeden bundesdeutschen Regierung muss sein, geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt zu verhindern. Dies kann nur durch umfassende, nachhaltige und vielseitige Präventionsmaßnahmen gewährleistet werden, beispielsweise durch eine zielgruppenbezogene Öffentlichkeitsarbeit und Präventionsveranstaltungen in Schulen.
8. Gewaltschutz und Gleichstellungspolitik zusammendenken
Langfristige Prävention erfordert die Beseitigung von Geschlechterstereotypen und Machtasymmetrien. Der Weg aus einer Gewaltbeziehung ist für Frauen umso schwerer, wenn eine finanzielle Abhängigkeit zum Täter besteht. Gleichstellungspolitische Maßnahmen sind daher entscheidend für den Schutz von Frauen.
„Wir fordern die Parteien auf, unsere Forderungen in ihre Wahlprogramme zur Bundestagswahl aufzunehmen und nach der Wahl konsequent umzusetzen. Gewaltschutz und Gewalthilfe dürfen nicht länger warten",
betont auch Stefanie Leich FHK-Vorstandsvorsitzende.
Das vollständige Forderungspapier finden Sie hier: