Frauenhauskoordinierung e.V. veröffentlicht bundesweite Statistik zu Frauenhäusern (Pressemeldung)

Für 2019 liegen Daten zu 182 Frauenhäusern und damit zu 7.045 erwachsenen Bewohner_innen sowie 8.134 Kindern vor. Demnach finden besonders vulnerable Gruppen und Frauen mit Kindern in Frauenhäusern Schutz.

Statistik Frauenhäuser und ihre Bewohner_innen 2019

Berlin, 07.12.2020.  Zum 20. Mal hat Frauenhauskoordinierung (FHK) Daten zu Frauenhäusern in der gesamten Bundesrepublik erhoben. Mit der „Bewohner_innenstatistik“ bietet FHK die einzige bundesweite Übersicht über Nutzungsmerkmale und Leistungen von Frauenhäusern. Für 2019 liegen Daten zu 182 Frauenhäusern und damit zu 7.045 erwachsenen Bewohner_innen sowie 8.134 Kindern vor. Demnach finden besonders vulnerable Gruppen und Frauen mit Kindern in Frauenhäusern Schutz.

„Während in der Gesamtgesellschaft wirklich Frauen jeden Alters, aus allen Einkommens- und Bildungsschichten und ungeachtet ihrer Herkunft häusliche Gewalt erleben, sind es besonders vulnerable Gruppen mit begrenzten finanziellen oder sozialen Ressourcen, die die Unterstützung der Frauenhäuser in Anspruch nehmen“,

erklärt FHK-Geschäftsführerin Heike Herold. So waren 79% der Bewohner_innen von Frauenhäusern vor ihrer Flucht nicht berufstätig. Zwei Drittel der Nutzer_innen waren nicht in Deutschland geboren und knapp jede dritte Frau gab an, körperliche und/oder psychische Beeinträchtigungen bzw. Behinderungen zu haben.

Zusätzliche Bedarfe entstehen außerdem durch die hohe Anzahl von Kindern, die mit ihren Müttern im Frauenhaus Schutz findet. Mit 8.134 übersteigt ihre Zahl sogar die der erwachsenen Bewohner_innen. Mangelnde Ressourcen für Kinderbetreuung und die verminderte Aufnahmekapazität für schutzsuchende Frauen stellen das Hilfesystem dabei vor Herausforderungen.

„Die Mehrheit der Bewohner_innen bringt also vielzählige und sehr komplexe Beratungsbedarfe mit. Aus der Praxis wissen wir aber, dass oft kaum Mittel für entsprechende Angebote wie Sprachmittlung, Kinderbetreuung oder Unterstützung für Frauen mit Beeinträchtigungen zur Verfügung stehen“,

so Herold. Zudem muss fast die Hälfte der Betroffenen ihren Aufenthalt teilweise oder vollständig selbst finanzieren. FHK setzt sich für einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt und eine einheitliche, ausreichende Finanzierung des Hilfesystems ein.

Auf die FHK-Bewohner_innenstatistik 2019 in vollständiger oder Kurzfassung können Sie über www.frauenhauskoordinierung.de/publikationen/fhk-bewohner-innenstatistik  zugreifen.