Nach wie vor sind in Deutschland Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt weder flächendeckend noch finanziell auskömmlich gewährleistet. Ihnen ist die Situation sehr bewusst, deswegen haben Sie und Ihre Parteien im Koalitionsvertrag vereinbart, ein Gesetz zu schaffen, um Betroffene besser zu schützen.
Durch die Istanbul Konvention ist Deutschland in der Pflicht, verlässliche Strukturen zu schaffen und auszubauen, die allen Betroffenen von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in Deutschland Schutz und Beratung bieten und bestehende Zugangshürden und Ausschlussmechanismen abzubauen.
Halten Sie Ihr Versprechen
und sorgen Sie dafür, dass Frauen und ihre Kinder kostenfreien Schutz und Beratung in Frauenhäusern und Schutzwohnungen erhalten.
Halten Sie Ihr Versprechen
und schaffen Sie damit die Grundlage für den dringend benötigten bedarfsgerechten Ausbau von Schutzplätzen (in Deutschland fehlen weiterhin 14.000 Plätze).
Halten Sie Ihr Versprechen
und schaffen Sie mit dem Gewalthilfegesetz die Grundlage für eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung von Beratungs- und Schutzangeboten bundesweit.
Als Bundesregierung haben Sie und Ihre Parteien jetzt die Macht und Verantwortung, tausende Frauen und ihre Kinder zu unterstützen, ein gewaltfreies Leben zu führen.
Wir fordern Sie dringend auf, dieser Verantwortung jetzt nachzukommen!
Frauenhauskoordinierung
Berlin, September 2024